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Landschaftsaufnahmen und DGSVO?

  • Quasihamster
  • 6. November 2024 um 11:56
  • Unerledigt
  • Quasihamster
    Schüler
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    AZDOME GS63H
    • 6. November 2024 um 11:56
    • #1

    Hallo,

    erstmal hoffe ich, dass das hier der richtige Bereich im Forum für diese Frage ist. meine Dashcam wollte ich nicht zuletzt benutzen, um Fahrten auf schönen oder sonstwie interessanten Straßen zu filmen. Ohne dass es dabei um das Anprangern vom Verkehrssündern oder der Gleichen ginge. Jetzt ist die Rechtslaga für klassische Fotos was das angeht laut diesem Anwalt hier wie folgt:

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/au…-24-203209.html

    Zitat

    "Fazit:

    Es kommt Upload von Fotografien mit Kennzeichen auf den Einzelfall an, ob dieser zulässig ist oder nicht: Bei privaten Accounts greift die sog. Haushaltsausnahme, die einen Verstoß von Anfang an ausschließt. Bei einem öffentlichen Account ist auf den Zweck der Darstellung abzustellen. Dient der Upload dazu, den Halter erkennbar zu machen, ist das in sozialen Medien in der Regel unzulässig. Dient der Upload der reinen Darstellung des Fahrzeugs selber oder geht es nicht einmal um das Auto, das nur zufällig mit im Bild ist, liegt kein Verstoß gegen die DSGVO vor."

    Generell ist das Gesetz da also scheinbar wohlwollend eingestellt, davon mache ich nicht zuletzt auch seit Jahren als Hobbyfotograf Gebrauch. Kann jemand etwas dazu sagen ob das analog auch für Video- bzw. Dashcamaufnahmen gilt?

    VG, Quasi

    2 Mal editiert, zuletzt von Quasihamster (6. November 2024 um 12:05)

    • Zitieren
  • Deuned
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    Dashcam Front
    Viofo A119 mini2
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    • 6. November 2024 um 17:40
    • #2

    Das scheint ein "Fressen" für viele Rechtsanwälte zu sein.

    Meine Informationen durch zahlreiches Lesen von Kommentaren ist: Solange du (wie ich auch) mit der Dashcam private Filme machst,die nicht für eine Veröfffentlichung gedacht sind,machen die keine Probleme.Wenn sie in Youtube oder anderen gezeigt werden sollen ist es auch kein Problem,wenn du die Kennzeichen unlesbar machst.

    • Zitieren
  • no mercy
    hat nen Kronzeugen!
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    • 6. November 2024 um 22:33
    • #3

    Also meinem Rechtsempfinden nach sage ich ganz klar JA; selbstverständlich gilt Gleiches auch für ( womit auch immer aufgenommene ) Videoaufnahmen, solange sie eben anlassbezogen erstellt worden sind.

    Und das liegt imho unbestreitbar vor, wenn man die Fahrten nicht nur für den eigenen Schutz, sondern zus. auch fürs spätere 'Nochmal anschauen' aufnimmt und mit den Daten eh keinen Schindluder treibt; sprich bspw. unverpixelt u/o ohne entspr. Erlaubnisse ins Netz stellt.

    Ich für meinen Teil schaue mir meine Fahrten übrigens ebenfalls öfters am heimischen Bildschirm nochmal an, sei es wegen der schönen Landschaften oder der jew. Architektur, deren Details man während der Fahrerei natürlich nur vermindert mitbekommt, oder einfach nur um die jeweilige Stimmung / Atmosphäre an diesem Tag nochmal wirken zu lassen. Halt ganz so wie den ganzen Kram, den man im Urlaub aufnimmt. :winking_face:

    Spoiler anzeigen

    Aber wie auch immer, ich für meinen Teil filme so wie ich das für nötig erachte, egal was die DSGVO meint mir vorschreiben zu wollen. Es interessiert mich nen shice, ob meine Kameras evtl. ein Stück vom Gehweg oder sonstwas mitfilmen oder nicht, oder ob meine Dashcam nur drei Clips a 1min. aufnimmt oder weit über 700, wie es bspw. bei meinen 128er Karten der Fall ist, wenn die vollgeschrieben sind.

    Aber nicht dass man mich falsch versteht, gegen richtigen Datenschutz habe ich rein gar nichts, ganz im Gegenteil. Ich pfeif nur auf den ganzen Mist, der Täter(!) unterm Strich höher stellt als mich, mein Eigentum und meine Bemühungen, Beides zu schützen, was übrigens nur deswegen so ist, weil an den entscheidenden Stellen offensichtlich eine Handvoll Spinner sitzen, die den Datenschutz so falsch verstehen und verdrehen und pervertieren wie manche religiöse Fundamentalisten ihre jeweilige heilige Schrift... :nauseated_face:

    Gruss, Axel.

    ------------
    Nie mehr ohne since 2013. *haue*

    • Zitieren
  • Quasihamster
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    AZDOME GS63H
    • 8. November 2024 um 19:23
    • #4

    Danke für die Antworten.

    Die Sache ist halt, ich hatte durchaus überlegt, das eine oder andere auf YouTube zu stellen insofern man sich denn keinen unkalkulierbaren Risiken aussetzt damit.

    • Zitieren
  • no mercy
    hat nen Kronzeugen!
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    • 9. November 2024 um 00:10
    • #5

    Das kannst du machen, wenn du alles Relevante blurrst / verpixelst.

    Was im Einzelnen darunter fällt müsste man mal genau eruieren; manche Youtuber / Dashcamkanäle kümmern sich jedenfalls um Werbeschriftzüge auf Fahrzeugen, Gesichter, Kennzeichen, Einblendungen von Zeit- und Ortsangaben...

    Müsstest mal einen von Ihnen antexten und fragen, denn ich für meinen Teil wüsste jetzt nicht, ob und wo Sowas in den YT-Bedingungen oder sonstwo steht.

    Gruss, Axel.

    ------------
    Nie mehr ohne since 2013. *haue*

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  • Quasihamster
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    Dashcam Front
    AZDOME GS63H
    • 5. Dezember 2024 um 23:53
    • #6

    Hat funktioniert, danke!

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  • SuperMario
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    • 6. Dezember 2024 um 08:43
    • #7

    Mir wird da ganz mulmig wenn man selbst schon mal den Streifen brauchte um ein Rad zu tauschen und man dabei um seinen Arsch zittern musste *crazy*

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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    † R.I.P Reini 11.03.2014 †


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  • Quasihamster
    Schüler
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    NRW
    Dashcam Front
    AZDOME GS63H
    • 6. Dezember 2024 um 17:45
    • #8

    Für den Fall gibt's zumindest auf dieser Strecke nochmal separate Pannenbuchten. :winking_face:

    • Zitieren
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