Hallo,
Es ist ja verboten die Dashcam dauerhaft aufzeichnen zu lassen.
Falls mir doch einer rein rennt und ich das Video einfach zuschneide müsste ich ja aus dem schneider sein oder?
Falls nicht, bekomme ich doch nur ein Bußgeld aber die Aufnahme ist doch trotzdem beweiskräftig (falls man das so nennt ) oder?
LG Markus