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Dashcam Daueraufnahme

  • VOLTY
  • 23. März 2020 um 17:54
  • Erledigt
1. offizieller Beitrag
  • VOLTY
    Schüler
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    3
    • 23. März 2020 um 17:54
    • #1

    Hallo,

    Es ist ja verboten die Dashcam dauerhaft aufzeichnen zu lassen.

    Falls mir doch einer rein rennt und ich das Video einfach zuschneide müsste ich ja aus dem schneider sein oder?

    Falls nicht, bekomme ich doch nur ein Bußgeld aber die Aufnahme ist doch trotzdem beweiskräftig (falls man das so nennt :wacko:) oder?

    LG Markus

    • Zitieren
  • hoko
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    Beiträge
    6.890
    • 23. März 2020 um 20:44
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Das wird dann das Gericht entscheiden ob die Aufnahme als Beweismittel zugelassen wird.

    Grüße hoko
    Es ist fast wie im richtigen Leben... darum heißt das hier auch Erde und nicht Paradies!

    † 11.03.14 - R.I.P. Reini

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  • SuperMario
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    4.271
    • 23. März 2020 um 22:08
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    VOLTY

    herumgeschnippelte Aufnahmen hätten für mich immer ein faden Beigeschmack. Ich würde das Video eh nur meinen Anwalt geben, und daran nichts herumschneiden. Der wird sich schon kümmern.

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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    † R.I.P Reini 11.03.2014 †


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  • Rumpelkammer
    Schüler
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    5
    • 24. März 2020 um 07:35
    • #4

    Das hier ist keine Rechtsberatung. Selbst wenn, kann man nur allgemeine Sachen dazu sagen. Für einen genauen Fall musst du dich von einem Fachanwalt beraten lassen.

    Zitat von VOLTY

    Falls mir doch einer rein rennt und ich das Video einfach zuschneide müsste ich ja aus dem schneider sein oder?

    Anlasslos hast du ja trotzdem aufgezeichnet und nicht direkt wieder gelöscht.
    Bearbeiten würde ich es auf keinen Fall bzw. die Rohdateien aufbewahren. Die Staatsanwaltschaft bzw. gegnerische Versicherung könnte dir sonst Manipulatiion unterstellen. Außerdem gibt ein längerer Ausschnitt manchmal einen besseren Überblick über die Situation.

    Zitat von VOLTY

    Falls nicht, bekomme ich doch nur ein Bußgeld aber die Aufnahme ist doch trotzdem beweiskräftig (falls man das so nennt :wacko:) oder?

    Auch hier kommt es auf den Fall an. I.d.R werden Aufnahmen bei Unfällen und Straftaten im Straßenverkehr akzeptiert.
    Ist im Endeffekt eine Abwägung von Rechtsgütern. Angenommen jemand macht vor dir ohne Grund eine Vollbremsung um dich zu erziehen, wird die Aufnahme wohl akzeptiert. Fährst du laut Dashcam 100 bei erlaubten 100 und der Vordermann zieht dir weg (geschätzte 115) und du zeigst ihn an, eher nicht.

    • Zitieren
  • SuperMario
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    • 24. März 2020 um 13:24
    • Offizieller Beitrag
    • #5
    Zitat von Rumpelkammer

    Anlasslos hast du ja trotzdem aufgezeichnet und nicht direkt wieder gelöscht.

    Anlasslos: [HR-Fernsehen] Bei Unfall Dashcam? Wann sind sie erlaubt und wann nicht? :winking_face:

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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    † R.I.P Reini 11.03.2014 †


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  • VOLTY
    Schüler
    Beiträge
    3
    • 25. März 2020 um 11:56
    • #6

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Ist echt ein misst. Das man es nicht veröffentlichen darf ist ja selbstverständlich.

    Aber nicht mal für mich Privat, ich hasse diese Bevormundungen von unserm Staat.

    • Zitieren

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