12 August 2014 - vielleicht Stunde der Wahrheit ?!

  • Obwohl ich das eher als Urteil gegen Denunziantentum lese.

    Ich nehme ja auch nicht auf, um die Videos danach öffentlich zu stellen. Ich nehme auf, um im Schadensfall einen Beweis zu haben.
    Und für den wird sich die Polizei und die Gerichte schon interessieren.
    Das ist aber doch gar nicht so thematisiert worden.


    OT:
    Und wieder einmal 'dash' gleich Armaturenbrett :grinning_squinting_face:


    Ich mach sowieso nur Aufnahmen während meiner Ausflugs- und Urlaubsfahrten. Ganz bestimmt erzähle ich am Unfallort der Polizei nichts anderes. Sollte es während solcher Fahrten dann zufällig zu einem Crash kommen, werde ich sorgfältig abwägen, ob ich bereits der Polizei vor Ort die Video-Aufnahme davon zur Verfügung stelle. Dies hat zwar den Vorteil, dass später kein Manipulationsvorwurf im Raum steht, der Schuss kann aber auch nach hinten losgehen.

    Tenor des Richters in der heutigen Verhandlung:

    "Es sei unzulässig, die Videos auf YouTube oder Facebook hochzuladen sowie sie etwa der Polizei zu übermitteln, urteilte das Gericht."

    Er hat dabei nicht ausgeschlossen, dass die Aufnahmen in einer Gerichtsverhandlung dem Richter angeboten werden dürfen.

    Man sollte m.E. auch differenzieren bei dem, was man da aufgenommen hat. Handelt es sich z.B. nur im Zusammenhang mit einem Unfall nur um eine begangene Ordnungswidrigkeit, oder befinden wir uns bereits im Bereich des Strafrechts, wo möglicherweise eine Tatverfolgung nur mittels der Auswertung einer Video-Aufnahme Aussicht auf Erfolg bietet (z.B. Unfallflucht, Nötigung oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, vorsätzliche bzw. fahrlässige Körperverletzung, u.U. mit Todesfolge).

    Hier muss dann m.E. von einem Richter abgewogen und entschieden werden, welches Rechtsgut höher zu bewerten ist:

    Der Datenschutz (bzw. Tatenschutz) oder die Verfolgung einer Straftat. Nun hätte die Polizei die Möglichkeit, relativ schnell eine Entscheidung
    herbeizuführen. Entweder durch Beschlagnahme des Beweismittels auf Anordnung eines zu kontaktierenden Richters, ersatzweise durch einen Staatsanwalt oder durch den Polizeibeamten vor Ort selbst in seiner Eigenschaft als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft (in dieser Abfolge).

    Alternativ kann der Polizeibeamte vor Ort die Dashcam-Aufnahme wegen Gefahr im Verzug beschlagnahmen bzw. sicherstellen. Dann wäre ich als Dashcam-Eigentümer auch aus dem Schneider, denn ich habe die Aufnahme nicht freiwillig der Polizei übergeben (nur unter Protest unter Hinweis auf datenschutzrechtliche Rechtsgrundlagen).

    Ein Richter muss ggf., falls er nicht rechtzeitig erreicht wurde, trotzdem innerhalb einer bestimmten Frist der Beschlagnahme entweder zustimmen oder diese widerrufen (Richtervorbehalt).

    Ein Polizeibeamter wird aber vmtl. nicht wegen Aufklärung einer simplen Ordnungswidrigkeit eine Video-Aufzeichnung vom Unfallhergang einkassieren, nur damit der Geschädigte im Zivilrecht seinen Anspruch auf Schadenersatz durchsetzen kann.

    Anders könnte es aber aussehen, wenn nicht nur ein Blechschaden vorliegt, sondern der Verdacht auf eine fahrlässige Körperverletzung. Dies wäre der Fall, wenn man als Beteiligter bei einem stärkeren Crash angibt, dass man z.B. Nackenschmerzen hat, welche ein Schleudertrauma zur Folge haben können. Bei solchen oder anderen sich (auch später) herausstellenden Körperverletzungen sind wir wieder im Straftatbereich, der weitere Ermittlungen und eine entsprechende Gerichtsverhandlung gegen den Verursacher nach sich zieht.

    Wenn ich meine Video-Aufzeichnung nicht elegant bei der Polizei loswerden kann, kann ich die Aufzeichnung auch erst einmal selbst sichern und bei Bedarf und nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt später dem Richter anbieten, ohne gleich in die Datenschutzfalle zu treten.

    Ich bin kein Jurist, gebe hier keine entsprechende Beratung, sondern stelle nur den Sachverhalt aus meiner Sichtweise hier dar.

    Im Zusammenhang mit der heutigen Gerichtsentscheidung habe ich im Vorfeld von Seiten der Datenschützer schon die merkwürdigsten Argumente gehört. Bei einer Video-Aufnahme mittels Dashcam handele es sich um eine datenschutzrechtlich unzulässige Aufnahme, weil diese heimlich und ohne Wissen der aufgezeichneten Personen erfolgt (was im Prinzip auch grundsätzlich zutrifft, aber eben nicht ausschließlich im Zusammenhang mit Dashcams).

    Dann kommt die begründende Erklärung, dass man es als in der Öffentlichkeit gefilmter Bürgen automatisch mitbekommt, wenn eben jemand seine Kamera auf den Betroffenen gerichtet hat und Aufzeichnungen fertigt. Der per Video aufgezeichnete Bürger hat dann im Gegensatz zu einer (heimlichen) Dashcam-Aufzeichnung (angeblich immer) die Möglichkeit diesen "Video-Produzenten" anzusprechen und ihn zur Unterlassung und
    Löschung der Aufzeichnung aufzufordern, wenn er gegen diese Aufzeichnung der eigenen Person ist.

    Mehr Möglichkeiten hat man allerdings kaum. Wenn der "Kameramann" sich weigert, einem solchen Wunsch nachzukommen, man keine Zeugen hat und/oder mangels Kenntnis der Personalien „Kameramanns“ nicht weiter gegen seinen Rechtsverstoß vorgehen kann, dann war es das auch schon.

    In der Regel bekommt man von solchen Videoaufzeichnungen in der Öffentlichkeit meistens überhaupt nichts mit. Eventuell wird z.B. sogar ein Teleobjektiv verwendet, oder einer von Millionen Smartphone-Besitzern filmt mich. Wie soll man denn das alles noch mitbekommen, wenn unzählige Leute ständig mit diesen Dingern herumfummeln (auch aus Fahrzeugen heraus!)? Was nützen datenschutzrechtliche Grundlagen, wenn deren Einhaltung nur in den seltensten Fällen überhaupt auf deren Einhaltung überprüft werden können?

    Die den Dashcams unterstellte Heimlichkeit der Aufzeichnung ist also kein Alleinstellungsmerkmal, weil man nach der allgemeinen Lebenserfahrung unzählige Male vor andere Objektive gerät. Wenn Jedermann davon ausgehen muss, dass Autofahrer möglicherweise eine Dashcam nutzen könnten, sehe ich diesen Punkt als überbewertet an.

    Zum "Schutz der Menschheit" vor heimlichen Aufnahmen dienen bekanntlich entsprechende Hinweisschilder:
    Achtung Video-Überwachung.

    Demnach müssten eigentlich auch die zivilen Fahrzeuge der Polizei mit Kamera- und Aufzeichnungstechnik an Bord entsprechend auffällig gekennzeichnet sein (z.B. die ProVida-Fahrzeuge).
    Denn der Datenschutz erstreckt sich auch auf die Gesetzeshüter. So darf die Polize gemäß einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bei Abstandskontrollen schon seit Jahren keine durchgängigen Video-Aufzeichnungen mehr von allen die Kontrollstellen passierenden Fahrzeuge mehr machen (Generalverdacht gegen Jedermann bis zum Beweis seiner Unschuld).

  • hi,

    Hoko, ich bin völlig Deiner Meinung, Denunzianten sind nun wirklich das " Allerletzte "
    Wenn ich mich mit meinen 72 Jahren richtig erinnere, dann hatten wir das schon mal als ich noch ganz klein war.
    Da mußten sich denunzierte verstecken sonst wurden sie " Alle " gemacht.
    bc

    • Offizieller Beitrag

    Frank: wohl nicht heimlicher als smartphones, narrative clips und bald auch google glass... von Kameras in Broschen, Stiften in Hemdtaschen usw. mal abgesehen.

    Wird wohl nicht mehr lange dauern und die ersten smartwatches bekommen ne Linse verpasst. Andere wearables werden folgen, und sei es nur um aus seinen Schuhen zu filmen um seine Joggingstrecke auszuwerten *hunter*

    • Offizieller Beitrag

    Es fragt sich, ob eine Dashcam heimlich ist. Gibt es da nicht Kameras welche schöne helle balue LEDs besitzen; So wie Webcams eine rote?

    Klar gibts die und die sind nicht zu uebersehen, aber immerhin deaktivierbar :grinning_squinting_face:

    Zum Urteil:
    Ich wurde via Radio davon in Kenntnis gesetzt. In den News hieß es

    Verboten sind:

    • Uploaden auf Videoportale und Co.
    • generell nicht online zu bringen
    • keine Weitergabe an dritte (auch keine Behoerden)

    Meine Meinung zu den Punkten

    • Find ich OK, das generell das Uploaden nicht gestattet ist.
    • gleiche wie 1.
    • Musste ich laenger darueber nachdenken um den Sinn zu verstehen. Keine weitergabe an Polizei leuchtete mir nicht sofort ein. Doch dann kam der Gedankenblitz, das damit den "Anscheissern" die Luft genommen werden soll. Und nicht jeder Hans wegen Gelb-ueber-die-Kreuzung oder Missachtung des Gruenen Blechpfeils anzupinkeln. Bei einen Unfall oder allgemeinen Schaden am eigenen Fahrzeug sollte dennoch legitim sein.
  • zu Punkt 3.
    Die Gerichte sind eh ausreichend überlastet, da braucht man den Hilfssheriff-Mist nicht auch noch.

    So hab ich das auch verstanden. Passt ja auch zu der Menge an Punkten die der durchgeknallte Rechtsanwalt eingebracht hat.
    Die Gerichte sind irgendwann so überlastet, das sie keine Zeit mehr für die echten Strafsachen haben. (Vielleicht ist das ja das System dahinter :face_with_rolling_eyes: )

  • Hier ist wieder ein Beispiel, um das sich der Datenschutz mal zur Abwechselung kümmern könnte, anstatt sich in harmlose Dashcam-Betreiber zu verbeißen.

    Im Netz gibt es eine Seite, wo jeder x-Beliebige Mensch ein Kfz-Kennzeichen eingeben und behaupten kann, dass der bzw. ein Fahrer des gazugehörenden Fahrzeugs sich im Straßenverkehr wie eine Wildsau verhält. Jeder darf hier (bisher) ungestraft Lügen verbreiten.

    Die Seite war schon mehrfach in TV-Sendungen. Immer wieder wurden Bedenken geäußert. Aber getan hat sich nichts. :pouting_face: :pouting_face: :pouting_face:

    http://www.fahrerbewertung.de/

  • Sehe es auch so, dass man weiterhin die Aufnahme bei einem Unfall als Beweismittel anführen kann.

    Da ich wegen der letzten Unfälle immer eine Kanzlei einbinde, würde ich das Video also meinem Anwalt geben. Der kann dann der gegnerischen Versicherung das Video zeigen und DANN entscheidet sic in der Regel ja erst, ob man Klage einreichen muss ...

    Unser lokaler Radiosender hatte gestern nichts besseres zu tun, als zu verkünden, dass "DashCamAufnahmen verboten" sind :grinning_face_with_smiling_eyes: . Effekthäscherische & themaverfehltes Gesülze ... Den genauen Wortlaut habe ich ja auf Video - war ja auf der Heimfahrt :grinning_squinting_face: .

    Grüße

  • In der Neuen NOZ habe ich einen Interessanten Artikel zum Urteil Dashcam gefunden

    den Kommentar dazu verkneife ich mir lieber

    Habe ich gelesen. Ein Kommentar dazu ist wirklich überflüssig. Naja, hauptsache Journalisten sind neutral und denken immer in beide Richtungen :kissing_face:


    Sehe es auch so, dass man weiterhin die Aufnahme bei einem Unfall als Beweismittel anführen kann.

    ...

    Unser lokaler Radiosender hatte gestern nichts besseres zu tun, als zu verkünden, dass "DashCamAufnahmen verboten" sind :grinning_face_with_smiling_eyes: . Effekthäscherische & themaverfehltes Gesülze ...

    Ist ja das Problem. Die allermeisten kleinen Medien richten sich nach dem, was die großen Nachrichtenagenturen verbreiten. Und deren Korrespondeten haben keinen Überblick über das "Leben der kleinen Leute". Hauptsache der Politik wird nach dem Mund geredet und der Datenschutz ist wichtiger als alles andere. Bloß keine Beweise sichern, das macht allein die Polizei - weil sie nie vor Ort ist wenn man sie braucht :loudly_crying_face: Und am Ende ist der Geschädigte der Dumme :angry_face:

    Wenn jemand in Deine Karre brettert und dafür drei Zeugen an Bord hat, während Du allein unterwegs warst, steht vor einem etwaigen Gerichtsverfahren Aussage(n) gegen Aussage. Und wem glaubt man mehr? Der Mehrheit natürlich! Und wenn der unschuldig Geschädigte einen Videobeweis per DashCam vorlegt, dann wird ihm nach dem Datenschutzgesetz womöglich noch eine zusätzliche Strafe aufgebrummt. Mannomann, was für ein Staat wird aus Deutschland mit diesem dämlichen Datenschutzgedöns? :wacko:

    Beste Grüße aus dem Südsauerland
    Michael

    • Offizieller Beitrag

    Mal sehen, ob das VG Ansbach in den nächsten Tagen eine Pressemitteilung herausgibt.

    Einen Vorgeschmack haben wir schon zu sehen bekommen, hoko. Und bei "Lenzen und Partner" wurde einem ja auch einiges geboten.

    Gerade raus


    http://www.vgh.bayern.de/media/vgansbac…e/p-2014-20.pdf

    • Offizieller Beitrag

    Eine genaue Anleitungen zum Verpixeln kann ich Dir leider nicht geben, da ich nicht weiß welche Bildbearbeitungssoftware Du nutzt.

    Aber wir haben im Software-Bereich einen schönen Thread dazu... kannst ja mal schauen ob Deiner Software dabei ist oder einfach die SuFu benutzen, dann kommst automatisch alle Beiträge/Themen die damit zu tun haben.

    Ja, Du darfst eine Dashcam im Wagen benutzen, aber das Ziel muß sein diese Videos für Dich privat zu nutzen und nicht um sie irgendwo im www zu zeigen oder diese Aufnahmen an Dritte weiterzugeben.
    Steht aber eigentlich doch alles im Text drin :winking_face:

  • Ok, danke für Deine Antwort zum Verpixeln. Zur 2.ten Frage ist/wäre es mein Anliegen, abzugrenzen, ob ich jetzt in eine Cam investiere und diese dann verboten werden, oder ich sage...naja zum Anfang nehme ich jetzt die billige Variante und man darf hinterher die Cams benutzen - nur dann hab ich das "billigere" Teil schon und ärgere mich :winking_face:

  • Ich sag's mal so:
    In der Stadt DARFST du auch nur 50 fahren. Dein Navi DARF nicht auf Blitzer hinweisen. Du DARFST nicht ohne Licht Rad fahren. Man könnte die Liste beliebig erweitern - mach Dir nicht so viele Gedanken um das Wort DARF.

    Besten Gruß aus dem Sauerland
    Flause