12 August 2014 - vielleicht Stunde der Wahrheit ?!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Verstoßen hunderttausende Autofahrer gegen das Datenschutzgesetz, wenn sie eine auf ihr Armaturenbrett montierte Mini-Kamera nutzen? Zum ersten Mal entscheiden deutsche Richter über die Zulässigkeit so genannter "Dashcams". Termin ist am 12. August vor dem bayerischen Verwaltungsgericht in Ansbach.

    weiterlesen...(derwesten.de)


    Bin gespannt ob das Thema an einen Tag ueber den Tisch gezogen werden kann. Und wiedermal wurde hier wieder nur eine Einseitige + negative Berichterstattung vorgenommen. :exclamation_mark:


    Einen Thread in dem das was waere wenn besprochen wird gibts hier .

  • ultra grossen Touchfotoapparate

    das geht auch ein bischen am ziel vorbei. :face_with_open_mouth:

    ich finde es auch übertrieben, was ein autoradio heut zu tage alles können "muss".
    oder ein mobiles telefon... :wacko:

  • Ich fand und finde diese ganze Diskussion über Dashcams einfach nur lächerlich. Was machen denn diese sog. Datenschützer gegen die ganzen Spionagevereine NSA und Co? Nichts, weil sie keine Eier haben dagegen vorzugehen. Ist genau wie früher auf dem Schulhof, es wird sich immer der schwächste Hansel ausgesucht dem man das Milchgeld klauen kann weil man dann seine "Macht" demonstrieren kann. Vor den Großen jedoch kuscht man weil einem sonst selber das Milchgeld geklaut wird und man evtl. auf den Sack bekommt.
    Lachhaft was die Datenschützer da von sich geben. Allgemein ist dieser ganze Hickhack total blödsinnig. Wir sind so gläsern wie nie zuvor was soll denn noch passieren? Alle Welt weiss wann wir essen, kacken und schlafen gehen. Jedes Mal wenn ich solche Artikel lese krieg ich Puls. :pouting_face:

  • und dann habe ich da noch von sowas wie google earth live view gehört, wo man wohl zeitnah den straßen verklehr sehen kann,
    oder wer sich gerade nackig im garten räkelt... :grinning_squinting_face:

    ich konnte diese funktion bei mir zwar nicht finden, aber sie soll existieren

  • Wahrscheinlich laufen sich die Abmahnanwälte schon warm...
    Ich persönlich hoffe auf die Erlaubnis zur Nutzung als Beweismittel!
    An die eigene Nase gefasst:
    Die Veröffentlichung hier oder wo anders ist schon kritisch zu sehen ...
    Bin sehr gespannt...
    Vor allem dann auf die Klage vor dem EU Gerichtshof :winking_face:

    Gruß Teckel

  • Datenschutz ist gut. Doch der Zweck einer DashCam-Aufnahme hat mit "Datenschutz" m.E. recht wenig zu tun.

    Nach einem Unfall erkennt jedes Gericht Photos als Beweismittel an.
    Eine Videoaufnahme und Screenshots KURZ VOR und nach dem Unfall ist rechtlich letztlich auch nichts anderes und greift m.E. in keiner Weise in die schutzwürdige Privatsphäre ein.

    Vielleicht läuft es in die Richtung der Limitierung der Speichergrößen :exclamation_mark: . Wenn es um Unfalldokumentation geht, dann braucht es nicht stundenlange Landschaftsaufnahmen ... Auch wenn diese nett sind :grinning_squinting_face:

  • Hab das mit der Speicherkapazität auch schon mal angedacht.
    Trotzdem werde ich mir meine Landschaftsaufnahmen und die Dokumentation meiner Urlaubsfahrten nicht verbieten lassen.
    (Ich weiß, schlechte Qualität. Ist mir aber egal. Es geht mir um die Erinnerungen. Genauso wie bei Fotos)

    Eine normale (Video)-Kamera müsste ja nach gleicher Definition auch verboten werden.
    Aber erst mal schauen was passiert und wie Europa letztlich entscheidet.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Nach einem Unfall erkennt jedes Gericht Photos als Beweismittel an.
    Eine Videoaufnahme und Screenshots KURZ VOR und nach dem Unfall ist rechtlich letztlich auch nichts anderes und greift m.E. in keiner Weise in die schutzwürdige Privatsphäre ein.


    Selbst dagegen sind sie. Weil auch Unbeteiligte drauf sein koennen. Oder ungebuehrliches Verhalten dokumentiert wird. Wenn Du Einzelbilder aus dem Video nimmst ist das was anderes.

    Den Hinweis dass man die Dashcam auch datenschutzrechtskonform machen koennte interessiert die Datenschuetzer nicht. Ich vermute dann muessten sie sich zu sehr damit beschaeftigen.

    Gesendet von meinem GT-S5839i mit Tapatalk 2

  • Es geht hierbei ja nur um eine Entscheidung des "Königlich Bayrischen Verwaltungsgerichts", welche keine nationale Gültigkeit hat. Da als Kläger hier ein Rechtsanwalt als Kläger gegen die Datenscützer beteiligt ist, könnte die Sache noch weitere Instanzen nach sich ziehen.
    Das wäre zunächst das Bundesvervaltungsgericht, möglicherweise das Bundesverfassungsgericht und zuletzt der Europäische Gerichtshof.

    Unklar ist mir, warum sich die Datenschützer (auch als Tatenschützer bekannt) ausgerechnet hier einen Dashcam-User als den "Bösen" herausgepickt haben. Und dabei sind sie ausgerechnet noch den Falschen geraten - einen Rechtsanwalt, der es jetzt wissen will.

    Die Datenschützer übersehen dabei wohl geflissentlich, dass z.B. auch in öffentlichen Verkehrsmitteln ganz offiziell Überwachungskameras in Verbindung mit Video-Aufzeichnungen eingesetzt werden. Zwar landen deren Aufnahmen in der Regel nicht bei Youtube, rechtlich bedenklich sind sie verfassungsrechtlich aber dennoch.

    Vor Jahren gab es mal eine verfassungsgerichtliche Entscheidung, welcher der Polizei bei der Verkehrsüberwachung einige Probleme beschert hat. Betroffen davon waren u.a. die bekannten Abstandsmessungen mittels durchgehender Videoaufzeichnungen von Autobahnbrücken herab. Dabei wurden, juristisch betrachtet, alle die Kontrollstellen durchfahrenden Fahrer zunächst (bis zum Beweis ihrer Unschuld) unter den Generalverdacht gestellt, Verkehrsverstöße zu begehen.
    Das ist verfassungsrechlich beanstandet worden.
    Nach etlichen Jahren der Nichtüberwachung wird dort wieder aufgezeichnet und gemessen, aber nur Fahrzeuge und Fahrer bei begründetem Abfangsverdacht, also nicht mit durchgängiger Video-Überwachung.
    Dass hierbei "zufällig" auch Beifahrer auf den Aufzeichnungen landen ist juristisch unbedenklich und wird billigend vom Gesetzgeber in Kauf genommen.

    Weitere Überwachsmethoden wurden durch die o.g. BVerfG-Entscheidung ebenfalls gekippt. So war ursprünglich angedacht, in Tunnelanlagen Geschwindigkeitsmessungen nicht nur anlassbezogen auf zu schnell fahrende Fahrzeuge mittels Auslösung von Blitzern zu begrenzen. Vielmehr würden bei einer anderen (nunmehr unzulässigen) Messmethode zunächst alle eingangs die Messstrecke passierenden Fahrzeuge inkl. ihres Kennzeichens per Video erfasst, erkannt und aufgezeichnet. An mindestens einem weiteren Video-Überwachungspunkt würde der Vorgang wiederholt.
    Die Länge der Messstrecke und die für die Durchfahrt minimal zulässige Zeit ist dem automatischen Auswertesystem bekannt und wird durch das dortige Tempolimit vorgegeben.
    Die Kfz-Kennzeichen werden bei diesem Funktionsprinzip automatisch erkannt, erfasst und und inkl. der sichtbaren Fahrzeuginsassen aufgezeichnet. Damit sind wir wieder beim verfassungsrechtlich unzulässigen Generalverdacht angelangt. Es spielt dabei keine Rolle, dass automatisch nach wenigen Sekunden diejenigen Videosequenzen mit Fahrzeugen und Fahrern mit korrekt eingehaltener Fahrgeschwindigkeit im Auswertesystem gelöscht werden. Entscheidend ist dabei nicht, wie lange die Betroffenen zunächst unter einem Genaralverdacht gestanden haben, sondern dass sie überhaupt verdächtigt wurden, einen Geschwindigkeitsverstoß begehen zu können.

    Gerade hierbei kann ich die Justiz unser "Kaiserlichen österreichischen Nachbarn" nicht nachvollziehen. Denn dort soll die vorgenannte Messmethode mittels automatisierter Video-Aufzeichnung/-Auswertung erlaubt sein. Nutzer von Dashcams dagegen werden dort vom Geldstrafmaß her wie Kriminelle behandelt.

    Hoffentlich führt die bayrische Provinzgerichtsentscheidung zu höheren Gerichtsinstanzen, die endlich für Rechtssicherheit im Sinne der Dashcam-Nutzer auf EU-Ebene in unserem Sinne sorgen.
    Unsere Datenschützer sollen sich gefälligst um andere Dinge kümmern. Beispielsweise um den vielfach zu sehenden Unfug auf Youtube oder andere Dinge von grundsätzlicher Bedeutung. Aber das wäre ja mit richtiger Arbeit verbunden. da sucht man sich lieber Einzelpersonen in Deutschland in der Hoffnung als Opfer aus, dass sie sich nicht wehren (können). Hoffentlich sind sie dieses Mal dabei an den Verkehrten geraten.

    EDIT:
    Ich könnte mir auch eine Entscheidung zu unseren Dashcams derart vorstellen, dass diese demnächst per Firmware-Update kastriert werden müssen, so dass sie demnächst nur noch anlassbezogene Aufnahmen speichern können, wie solche, die durch den G-Sensor ausgelöst werden.
    Damit würden die Dashcams ihrem eigentlichen Zweck der Unfall-Dokumentation gerecht. Begeistert wäre ich aber nicht von einer solchen Entscheidung.
    Dagegen spricht auch, dass dies z.B. bei den Video-Überwachungsanlagen in öffentlichen Verkehrsmitteln so nicht realisierbar wäre und folglich ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzips evtl. dadurch entsteht.

  • Obwohl ich das eher als Urteil gegen Denunziantentum lese.

    Ich nehme ja auch nicht auf, um die Videos danach öffentlich zu stellen. Ich nehme auf, um im Schadensfall einen Beweis zu haben.
    Und für den wird sich die Polizei und die Gerichte schon interessieren.
    Das ist aber doch gar nicht so thematisiert worden.


    OT:
    Und wieder einmal 'dash' gleich Armaturenbrett :grinning_squinting_face:

  • Wie ich schon geschrieben habe, wir die DC-Nutzer sind kleine Lichter, da können sich die sog. Datenschützer scön dran austoben und die Presse dient als Propagandamaschine.
    Diese Datenschutzpisser haben einfach nicht die Eier um es mit den Großen aufzunehmen, vermutlich werden die auch noch dafür bezahlt.

    • Offizieller Beitrag

    hier heißt es weiter bangen.

    irgendwie unglaublich wie diese datenschützer damit durch kommen :pouting_face:


    Ich verstehe Dich nicht. Nach dem Bericht teilt das Gericht grundsätzlich unsere Meinung. Worum es in den fünf Fällen, in denen der Anwalt Aufnahmen vorgelegt hatte, geht wissen wir nicht. Mich würde der Sachverhalt und die Begründung des Urteiles interessieren. Vielleicht kann man das irgendwann und -wo nachlesen.

  • Mich würde der Sachverhalt und die Begründung des Urteiles interessieren. Vielleicht kann man das irgendwann und -wo nachlesen.

    da hast du recht.

    aber warum verstehst du mich nicht?

    immerhin haben wir diesen "kleinkrieg" nun den datenschützern zu verdanken. das sind selbst verbrecher.
    ich hoffe, das dieser anwalt weitermacht, und sich nicht klein kriegen lässt.

    • Offizieller Beitrag

    Aber der Anwalt will doch nur weitermachen um andere auch weiterhin anzuzeigen und die Aufnahmen zu veröffentlichen. *agree*

    So wie ich den Beitrag verstehe dürfen sehr wohl Aufzeichnungen mit einer Dashcam gemacht werden, solange man sie nicht öffentlich ins Netz stellt und/oder bei jedem kleinen Vergehen zu den Sheriffs rennt und Anzeige erstattet... sondern für persönliche Zwecke => Panorama, Ausfahrten oder eben zur Beweissicherung falls mal etwas passieren sollte.

    Ich schließe mich da den Aussagen von mycom und Frank an.

    Das ist ja auch genau das Thema wenn ich kopfschüttelnd Beiträge lese bei denen jeder noch so kleine Schiss wie falsch abgebogen, bei rot gefahren, Einbahnstraße in verkehrter Richtung, geschnitten worden, unerlaubt übrholt worden usw.usf. hier oder irgendwo hochgeladen wird... dann noch unverpixelt! *fool*
    Das sind doch genau die Gründe weshalb diese Datenschützer auf die Barrikaden gehen *stoppp* und ehrlich gesagt würde das wohl keinem gefallen sich im www wiederzufinden und dann als Verkehrsidiot hingestellt zu werden.

    Just my 2 cents *smoke* *dirol*

  • jaein
    ich habe gelesen, dass auch das weitergeben an Dritte verboten ist.
    Laut dem Text würde die Polizei auch darunter fallen, was ich persönlich nicht nachvollziehen kann
    somit würde auch ein Videobeweis bei einem Unfall nicht angenommen werden (theo.) und es könnte sogar gegen dich geklagt werden
    ich find das heftig

    das man das nicht bei YT hochladen soll versteh ich ja noch
    nicht jedes vergehen der Polizei melden wäre mir zu stressig
    aber videobeweis knicken?
    ohje