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Unfall mit Dashcam gefilmt - Polizei stellt Speicherkarte sicher.

  • SuperMario
  • 3. August 2014 um 09:22
  • Erledigt
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  • SuperMario
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    • 3. August 2014 um 09:22
    • Offizieller Beitrag
    • #1
    Zitat

    Michelsberg. Am Freitagabend kam es um 19.17 Uhr in Sichtweite des Schwalmstädter Ortsteil Michelsberg zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Motorroller und einem Auto.


    Quelle: http://www.hna.de/lokales/schwal…ik-3750540.html

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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    † R.I.P Reini 11.03.2014 †


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  • sexus
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    • 3. August 2014 um 09:25
    • #2

    Das erste was ich nach einem Unfall mache ist die Karte „verschwinden“ lassen.
    Sollte etwas drauf sein kann ich das später immer noch vorbringen.

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  • hoko
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    • 3. August 2014 um 09:31
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    Dito.

    ABER: ein schönes Beispiel dafür, daß der Sheriff sehr wohl die Karte einziehen darf! Da gab es im Forum mal andere Meinungen.

    Grüße hoko
    Es ist fast wie im richtigen Leben... darum heißt das hier auch Erde und nicht Paradies!

    † 11.03.14 - R.I.P. Reini

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    • 3. August 2014 um 10:15
    • #4

    Er darf auch das Kondom in deinem Geldbeutel einziehen wenn es wichtig sein könnte :grinning_squinting_face:

    Einmal editiert, zuletzt von hoko (3. August 2014 um 14:07) aus folgendem Grund: Zitat entfernt da direkter Bezug.

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  • mycom
    Gast
    • 3. August 2014 um 10:32
    • #5

    Aber ob die jetzt die Speicherkarte beschlagnahmen und auswerten oder da zufällig Zeugen stehen. Wo ist der Unterschied?
    Die meisten von uns nutzen die Dashcam um Unfälle aufklären zu können.
    Wenn man Scheiß gebaut hat, muss man halt dafür gerade stehen.

    Warum will ich für mich ein Recht in Anspruch nehmen, das ich anderen verwehre?

    • Zitieren
  • Frank
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    2.009
    • 3. August 2014 um 14:02
    • Offizieller Beitrag
    • #6
    Zitat von hoko

    ABER: ein schönes Beispiel dafür, daß der Sheriff sehr wohl die Karte einziehen darf! Da gab es im Forum mal andere Meinungen.


    Sicher. Wenn sie der Meinnung sind, dass dies notwendig ist. http://dejure.org/gesetze/OWiG/53.html http://www.bussgeldkatalog.biz/news/2244.html

    Gruß Frank

    Einmal editiert, zuletzt von Frank (3. August 2014 um 14:21)

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  • hoko
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    • 3. August 2014 um 14:09
    • Offizieller Beitrag
    • #7

    sexus; Frank

    Ich habe nie das Gegenteil behauptet! Wie ich schrieb: es gab im Forum andere Meinungen!

    Grüße hoko
    Es ist fast wie im richtigen Leben... darum heißt das hier auch Erde und nicht Paradies!

    † 11.03.14 - R.I.P. Reini

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  • Frank
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    2.009
    • 3. August 2014 um 14:52
    • Offizieller Beitrag
    • #8

    hoko, werfe ich Dir auch nicht vor.

    Es stellt sich die Frage, ob es notwendig ist/war. Bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten eher nicht. Bei der Verfolgung von Straftaten sieht das anders aus. Bei schweren Unfällen insbesondere mit Personenschäden kommt es zur Strafverfolgung. Hier wurde eine Frau schwer verletzt. Da gibt es ein Strafverfolgungsverfahren wegen Körperverletzung.

    Siehe auch http://www.berliner-zeitung.de/auto/darf-die-…4,26258096.html

    Achso. Die Sicherstellung darf wohl nicht von der Plolizei entschieden werden. Die muss von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden.

    Gruß Frank

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