Es ist erlaubt, da es unter der Informationsfreiheit fällt. Andere Menschen müssen aber unkenntlich gemacht werden, oder es erklärt werden warum man es nicht getan hat. Das Recht der Privatsphäre ist also etwas höher als die Informationsfreiheitsgesetz. Andererseits habe ich jetzt aber nichts gegen Autos, LKW, Kennzeichen und andere Sachen wo sich andere Länder "anpis...en" gefunden. Es geht hier tatsächlich wohl nur um Gesichter.
Dashcam Nutzung in den Niederlanden
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- Nutzung gestattet
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GT-FK10 -
13. Juli 2014 um 12:05 -
Erledigt