- Offizieller Beitrag
ZitatIm Mai hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel grundsätzlich zulässig sind. Zuvor bewegten sich die automatischen Aufnahmen mit Windschutzscheiben-Kameras hierzulande in einer Grauzone. Inzwischen ist die Akzeptanz von Dashcams allerdings soweit vorangeschritten, dass die Polizei teils auch aktiv um Einreichung der Aufnahmen zur Aufklärung von Unfällen bittet.
In einem aktuellen Fall bitten Ermittler in Rheinland-Pfalz Besitzer von Dash- und Helm-Kameras, ihre Aufnahmen zur Verfügung zu stellen. Im Zusammenhang mit einem tödlichen Motorradunfall wird nach dem unfallflüchtigen Fahrer des verursachenden Wagens gefahndet. Die Polizei sichert zu, die Aufnahmen vertraulich zu behandeln.
Die Nutzung von Dashcams ist in Deutschland seit dem BGH-Urteil grundsätzlich gestattet, allerdings mit Auflagen verbunden. So ist es nicht erlaubt, das Geschehen entlang der Fahrstrecke permanent aufzuzeichnen, die Richter fordern hier automatisierte Gegenmaßnahmen wie ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen. Eine dauerhafte Speicherung dürfe nur begründet aktiviert werden. Um diesen Vorgaben gerecht zu werden, haben Hersteller wie Garmin teils mit Firmware-Updates für die Geräte reagiert.
Der Aufruf der Polizei Pirmasens steht allerdings in Kontrast zu diesen Vorgaben. Die Ermittler suchen Videoaufzeichnungen, die mehr als zwei Wochen zurück liegen und zudem zumindest teilweise ohne konkreten Anlass automatisch angefertigt und gespeichert wurden.
quelle: https://www.ifun.de/dashcams-zuneh…-videos-124768/
Mehr Lesestoff: https://www.iphone-ticker.de/nach-bgh-urtei…itraffer-128611