Der Zweck der Autokamera, die Sicherung von Beweismitteln bei einem möglichen Unfall zu sichern, sei zwar
hinreichend konkret, es würden aber die schutzwürdigen Interessen der Gefilmten überwiegen.
Im konkreten Fall stellt sich mir die Frage, wer sind die Gefilmten, wenn keine Zeugen benannt werden könne??
Armes Deutschland.