Moin!
Darf man schon vom alten Sack reden? ![]()
Moin!
Darf man schon vom alten Sack reden? ![]()
ich hab deinen Account aktiviert.
Willkommen an Board.
Das ist keine normale Nuss, das ist ne 5Kant Nuss.
Für mich ein gutes Beispiel dafür, weshalb man die Aufnahmen vielleicht erst im weiteren Verfahren einbringt und zwar nur dann, wenn es erforderlich ist. Wenn der Gegner z. B. auf deine Mitschuld abgezielt hätte, weil er vielleicht eingeschränkte Sicht hatte etc. Da hilft dann ein Video.
das unterschreibe ich so ![]()
Habt ihr schon Probleme mit Polizei oder Behörden wegen eurer Dashcam erlebt?
Meine wurde bei noch keiner Verkehrskontrolle gesichtet.
Behaltet ihr Videos lieber für euch oder gebt ihr sie direkt weiter? Warum habt Ihr diese Entscheidung getroffen?
Ich behalte die Videos und gebe sie nicht weiter (1).
Warum?
Reserviert - Table of Content
Dashcams sind heutzutage oft DSGVO-konform: Aufzeichnung nur bei Ereignissen, kurze Speicherzeiten, sichtbare Kamera. Trotzdem bleibt die Frage spannend:
Frage an euch:
Auf gehts.....
In Hamburg werden DC-Aufnahmen auch von der Polizei gerne genommen, um Verfahren zu beschleunigen (anlassbezogene Speicherung).
Klar, dann brauchen die Ermittlungsbeamten a.k.a Polizei weniger selber machen. Bekommst du deine Mitarbeit auch entlohnt? ![]()
Die Polizei ist meist das erste Glied in der Kette, danach kommen die Rechtsanwälte - nehmen wir mal den Anwalt des Unfallverursachers. Wenn der jetzt eine Meldung an die HH Datenschutzbehörde absetzt und diese aktiv wird.
Meinst du, die Beamten, die mit offenen Händen dein Videomaterial entgegen genommen haben - helfen dir? Also, ich glaube nicht. Die Suppe darfst du dann auslöffeln
Das Thema Dashcam ist in Deutschland auch im Jahr 2025 sehr sehr schwammig - und da nützt auch nichts wenn die großen Hersteller "DSGVO Konforme" Dashcams auf dem Markt werfen. Da ist viel Zauberei und Marketing dabei.
Ich sehe die weitergabe von Material, gerade an die Polizei - sehr sehr kritisch und wenn Du nur Zeuge warst noch einen Schritt kritischer ![]()
BTW:
Ich finde das Thema sehr interessant, wollen wir einen Sammelthread mit Erfahrungen / Bedenken etc im anderen Bereich auf machen![]()
Letzten Donnerstag beobachtete ich live einen kleineren Auffahrunfall. Mit der Cam gespeichert und später (konnte aufgrund der Verkehrssituation nicht anhalten) die Polizei per Mail informiert, dass Aufnahme vorhanden ist und bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden kann.
Nett gemeint von Dir, aber ein gefuchster RA - dreht dir da einen richtigen Strick drauß.
Hallo Eve,
Willkommen im Forum.
Ich hab deinen Thread kopiert und die Beiträge aus der Vorstellung mit in dein Thema kopiert.
Wenn du den Titel anpassen möchtest, sag bescheid ![]()
Willkommen im Forum ![]()
Wenn Eingriffe am Fahrzeug beschränkt sind, dann einfach normal via Zigarettenanzünder Kabel anschliessen. Kann natuerlich sein, das dieser auf Zündung oder Dauerplus geklemmt sind.
Herzlich Willkommen ![]()
Der Anlass entsteht erst dann, wenn ein Unfall oder andere Situation entsteht,
Meines Wissens nach gibt es keine Definition was ein Anlass in diesen Fall ist.
Nirgendwo ist geregelt, das eine Dashcam nur für Unfälle und den Strassenverkehr verwendet werden darf, Ergo hab ich permanent Anlässe irgendwas zu filmen. Der Strassenverkehr ist da nur Beiwerk.![]()
Paar Jahre zuvor gabs ja schon Vorschläge, das man kurz vorm Unfall erst das Knöpchen drücken darf zu speichern. Praktisch ist die Umsetzung wohl gescheitert.
Im Fall des Falles zunächst nicht bekannt geben, dass man eine Dashcamaufnahme hat. Erst im weiteren Verfahren genau die eine relevante Videodatei als Beweismittel einbringen. Damit vermeidet man, dass die Polizei die ganze Speicherkarte sichtet und andere Daten gefunden werden.
Meine Empfehlung: Ob, wann, welches Schnipsel, entscheidet einzig und allein der Anwalt.
An der See oben sagte mir einst einer, Kerle hier oben ist alles "Moin" egal wann und egal wo. Das fand ich ganz praktisch und habs mitgenommen in den Süden Deutschlands. SN = Sachsen.
Moin Nachbar ![]()
Hi,
mir ist nichts bekannt. Offiziell kann die V3 wohl auch nur 256GB .
A119V3 | A119 mini 2 | |
| Storage |
|
|
Vielleicht lebt die SD Karte auch gerade ab....
Wenn möglich, könnte man auch ein Kühlblech auf das Gehäuse kleben.
Aber doch nicht auf eine Dashcam die dafür gemacht sein sollte. Schritt 2 ist dann aktive Lüfterkühlung ? ![]()