Seit Donnerstag frage ich mich, ob ich meine Meinung zur Parkraumüberwachung ändern sollte. Hier hat der Verursacher den Unfall nicht bemerkt, wurde jedoch durch eine Zeugin darauf hingewiesen. Sonst wäre ich auf den Schaden von knapp 390 € sitzengeblieben.
Beiträge von Frank
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Ähm... muss jetzt mal dumm fragen: ist Deine Frage ernst gemeint?
Ob auf Autokameras in/für DE Zoll anfällt kannst (auch) Du ganz leicht ergooglen und die EuSt. ist wie auf alle Waren 19%.
Warum soll die Frage nicht ernst gemeint sein?Es dürften 3,7 % Zoll anfallen.
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Die LK-9700 hat mehr Ausstattungsmerkmale und eine Heckkamera.
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0 Bewertungen, schlechtes Deutsch und bei Widerruf zahlt der Kunde den Versand. Da braucht man sicher viel Glück.
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Ich versteh jetzt nicht so recht was Du uns damit sagen willst.
War eine Frage. Je größer der Winkel ist, umso mehr sieht man. Dabei wirken die einzelnen Objekte weiter entfernt als bei einem geringeren Blickwinkel. Birgt das bei einem Notfallvideo nicht die Gefahr, dass man meint, warum hat der so spät oder so langsam reagiert. Wird damit eventuell der Eindruck erweckt, dass ein unvermeidlicher Zusammenstoß problemlos vermeidbar war? Würde mit dem Video dann möglicherweise das Gegenteil erreicht?Ein Mensch mit gesunden Augen hat einen Sichtwinkel von fast 180°. Er ist geringer aus der Aufnahmewinkel dieser Kamera. Da der Mensch dann auch nur einen Teil davon bewußt wahrnimmt erscheinen mir 200° zu viel zu sein.
Rund EUR 245,-- man darf gespannt sein wann es den ersten Bericht hier im Forum gibt.
Und wieviel Zoll, Einfuhrumsatzsteuer oder so würden noch dazu kommen? -
Muss man das haben?
Könnte es eventuell Overkill sein?
Die Versicherung könnte dann zu der Auffassung kommen, dass man etwas gesehen haben müsste nur weil es auf dem Video zu sehen ist.
Es ist mit Sicherheit nicht die einzige Kamera mit zwei Objektiven.
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Das kam bei Wiso. War ganz gut.
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Ich weiß nicht ob das so einfach auf Videos übertragbar ist. Das Gericht hat in seiner Entscheidung auch berücksichtigt, das der Anwalt unter anderem seine Anschrift und seinen Lebenslauf im Internet veröffentlicht hat.
@ Jochen
Da sind wir uns grundsätzlich einig.
Meine Tochter fuhr letztes Jahr auf dem Radweg rechts neben der Straße. Eine Autofahrerin überholte sie und bog unmittelbar vor ihr rechts ab. Sie kollidierte mit meiner Tochter und riß sie zu Boden. Meine Tochter war kurz bewußtlos. Ausser ein paar Schürfwunden blieb sie zum Glück unverletzt. Nur der Helm wurde beschädigt. Obwohl am Ende die Verdächtigen an beiden Händen abzählbar waren, stellte der Staatsanwalt die Ermittlungen ein, weil es unzumutbar sei die Verdächtigen zur Gegenüberstellung mit einem Zeugen vorzuladen.
Eine passende Kamera für den Fahrradhelm habe ich allerdings noch nicht gefunden.
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Ich schau mir solche "scheiss Anscheißer" Videos, wie ihr sie nennt, sehr gerne an. Wenn man keinen Mist baut dann wird man auch nicht in sonem Video verewigt. ...
Welcher Autofahrer ist fehlerfrei? Bist Du so ein Gutmensch, der keine Fehler macht und denkt, dass nur die anderen Fehler machen?
Wer eine Kamera nur deshalb benutzt, um "Anscheißervideos" drehen und veröffentlichen zu können, verstößt vorsätzlich gegen den Datenschutz. Der hat dann auch ein Bußgeld verdient.
Es muss keine Pflicht zur Verpixelung geben. Der Datenschutz verbietet die Veröffentlichung der Kennzeichen.
Ich denke uns Allen ist klar, daß Diejenigen am Lautesten nach Datenschutz schreien, die sich im Verkehr in der Regel daneben benehmen..nicht nur versehentlich.
Ich bin auch für den Datenschutz. Deshalb meine ich, dass die Rechte der Betroffenen gegeneinander abgewägt werden müssen. Bei einem Unfall oder einer Straftat dürfte es im allgemeinen Interesse sein, den Hergang rekonstruieren zu können. Es besteht jedoch kein Interesse daran, dass sich jemand als Hobbypolizist betätigt und jeden an den Pranger stellt, der einen Fehler macht.
Wer sich daneben benimmt, hat vermutlich weniger Angst der vor Aufnahme als davor, dass diese Aufnahme mißbraucht wird.
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Das ist auch meine Ansicht.
Privat- und Notfall- aber keine Anscheißervideos.Gibt Leute, die gegen DashCams (zumindest bei anderen) aber für eine Anscheißer-App sind. Also Foto machen und an das zuständige Ordnungsamt schicken. Sie machen ja keine Fehler und wenn dürfen die nicht aufgezeichnet werden.
Zur Google-Brille hab ich noch nichts weiter vom Datenschutz gehört bzw. gelesen. In der Öffentlichkeit getragen wäre sie noch drastischer als eine DashCam.
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Wenn man sich die Fernsehsendungen ansieht scheint die Autobahnpolizei ständig aufzunehmen. Zumindest tut es der Kameramann vom Fernsehen. Der Unterschied zwischen unserem Admin und der Polizei ist, dass er eine Privatperson ist und sie eine Ordnungsbehörde sind. Der Kameramann ist zwar kein Bestandteil der Behörde dürfte aber eine Drehgenehmigung haben.
Bei den Fahrzeugassistenssystemen galube ich nicht, das diese tatsächlich aufzeichnen. Die Bilder werden doch sofort ausgewertet?
Vorletzten Sommer gab es die Diskussion darum, ob man UDS gesetzlich vorschreiben soll oder nicht. Vielleicht sollten sich unsere Datenschützer darum kümmern wie man die Dashcam datenschutzkonform gestalten kann und wie man mit dem Mißbrauch umgehen muss.. Ein Argment ist, dass Fussgänger mitgefilmt werden. Das könnte man mit einem engeren Blickwinkel ändern. Dann kommen aber die Versicherungen, denen zu wenig auf dem Bild zu sehen ist und einen größeren Blickwinkel haben wollen.
Die Nutzung der Dashcams als Einparkhilfe wäre interessant. Rückfahrkameras sind keine Seltenheit mehr. Und vorn wäre es oft angebracht. Bei meinem Astra merke ich das immer wieder. Vielleicht einfach Innenspiegel raus und ein Display hinein.
Wenn es im fliessenden Verkehr zum Schadensfall kommt und das Video nicht verwertet werden darf, kann man immernoch ausgewählte Einzelbilder verwerten. Beim ruhenden Verkehr dürfte klar sein, dass Parkraumüberwachung nur auf den eigenen Grundstück erlaubt ist. Bei fremden Grundstücken kann man das Video sebst auswerten und wenn an dem anderen Fahrzeug Spuren sind, welche die Urheberschaft beweisen, ist es eventuell umwichtig wo man seine Informationen herhat.
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Herzlich Willkommen im Forum.
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Dürfen wir das Video des Unfalls sehen, natürlich zensiert?
Zu dem Thema hat der Düsseldorfer Kreis am 25./26. Februar 2014 einen Beschluss zur Unzulässigkeit von Videoüberwachung aus Fahrzeugen (sog. Dashcams) gefasst. Nun wurde ich darauf hingewiesen:ZitatDer Einsatz einer Dashcam könnte den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen, die nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) mit einer Geldbuße bis zu dreihunderttausend Euro geahndet werden könnte. Zudem könnte im Falle eines entsprechenden datenschutzrechtlichen Verstoßes der Einsatz der Dashcam gemäß § 38 Abs. 5 BDSG kostenpflichtig untersagt werden.
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Dürfen wir das Video des Unfalls sehen, natürlich zensiert?
Zu dem Thema hat der Düsseldorfer Kreis am 25./26. Februar 2014 einen Beschluss zur Unzulässigkeit von Videoüberwachung aus Fahrzeugen (sog. Dashcams) gefasst. Nun wurde ich darauf hingewiesen:ZitatDer Einsatz einer Dashcam könnte den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen, die nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) mit einer Geldbuße bis zu dreihunderttausend Euro geahndet werden könnte. Zudem könnte im Falle eines entsprechenden datenschutzrechtlichen Verstoßes der Einsatz der Dashcam gemäß § 38 Abs. 5 BDSG kostenpflichtig untersagt werden.
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Bei ist das etwas anders, Jochen. Ich bin zu selten zu Hause und komme zu nichts. Hört sich interessant an. Gibt jetzt viele Hersteller, welche optional Rückfahrkameras anbieten.
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Vielleicht hilft eine solche Monitorhalterung. https://dashcamforum.de/www.haweko24.d…02-schwarz.html. Für meinen Astra gibt es auch so etwas: https://dashcamforum.de/www.haweko24.d…09-schwarz.html
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Vielleicht wäre dies eine Möglicheit https://dashcamforum.de/www.amazon.de/…s=kfz+halterung
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Ich hatte die Links wie immer getestet. Weiß leider nicht was da schief gelaufen ist. Vielleicht lag es am Cache. Werde das nächstemal besser aufpassen. Danke für das Ändern hoko.Im Astra war die Kamera rechts neben dem Innenspiegel. Zwischen Spiegel und Scheibe geht wegen irgendwelcher Sensoren nicht. Beim Subaru geht dass. Die Kamera ist so etwas höher als die Augenhöhe.
Wir haben hier mal über den Winkel diskutiert. Bei größeren Blickwinkels scheinen die Objekte weiter weg zu sein. Ausserdem erscheint der Blickwinkel weiter als der natürliche zu sein.
Vier mal 120° wären 480°. Bei möglichen 360° heißt das, dass es Überlappungen und vermutlich auch tote Bereiche gibt. Das sollte in der Regel dann ausreichen.
Ich warte dann mal auf die Testvideos.
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Herzlich Willkommen. Die Kamera hatte ich in der engeren Wahl, bevor ich eine Heckkamera haben wollte.