Moin erstmal...!
Nur unter dem Hintergrund der Frage...,
Zitat von Edebeton...ss gibt keine grundlegende Rechtsvorschrift, die dem Bürger Filmaufnahmen im Straßenverkehr bzw. des Straßenverkehrs verbietet...! Was Google darf, gilt auch für Otto Normalverbraucher.
Nur so am Rande bemerkt, begeht der Jenige, der auf einem DashCam-Video mit Kennzeichen und Foto deutlich erkennbar ist, schon eine Ordnungswidrigkeit wegen Unterschreitung des Mindestabstandes.
In diesem Sinne
VG Ede