A229 Pro mit oder ohne SOS/korrekte verwendung/3 CH vs. 2 CH

  • Moin ne kleine Frage.

    Ich möchte, da ich ständig Opfer von irgendwelchen Dränglern u.a. werde, mich endlich gegen solche wehren udn mir eine Dashcam zulegen.

    Die o.g. soll angeblich gut sein, nur gibt es die mit 2 oder 3 Kanal-Lösung.

    1) 3 Kanal lohnt sich ja dann, wenn man z.B. nen Parkwächter haben möchte. Aber 3 kanalbetrieb führt zu einer abgeminderten Bitrate. Reicht das aus um weiterhin ausreichend gute Bilder zu erhalten bei Tag und bei Nacht ?

    2) Wo empfehlt ihr die Innenraumaufhängung bei Betrieb mit Innenraumkamera?

    3) Ein HWK ist dann erforderlich bei 3Kanalbetrieb oder?

    4) Laut Anwalt darf man die Dashcam nicht durchgehend betreiben. Es gibt aber einen SOS Knopf. Der löst ja dann vielleicht aus, wenns zu spät ist. Kann ich also die Kamera so einstellen, dass z.B. ein gewisses Zeitintervall gespeichert und immer wieder überschrieben wird ? Ich möchte keine Strafen zahlen müssen, da mir eine permanente Aufnahme belegtz wird.

    5) Gibt es Möglichkeiten Menschen zu verpixeln ? Bzw. die Kennzeichen ?

    6) Angenommen man wird gestinkefingert oder schlimmer, hattet ihr dann schonmal eine Anzeige geschaltet und dann Probleme mit a) unbearbeiteten Bildmaterial oder b) bearbeiteten ?

  • 1) Ja

    2) Rechts vom Innenspiegel an einer Position, wo der Innenspiegel nicht im Weg ist

    3) Nein

    4) Neuste Firmware installieren, da kann man mit Privatsphäremodus den maximalen Prerecord auf 2min begrenzen

    Dashcam nimmt Loopdateien mit 1min Länge auf.
    Außer Notfallaufnahmen. Die werden separat geschützt. Findet die Auslösung in den ersten/letzten 10-15sec einer Loopdatei statt, wird die vorherige bzw. nachfolgende Loopdatei mitgesichert. Notfallaufnahmen werden nicht wieder überschrieben.

    5) Mit dem passenden Videobearbeitungsprogramm und Muße sicherlich

    6) Halte ich nicht für clever. Ich würd die Dashcam wegen dem Restrisiko was immer bleibt ausschließlich bei Unfällen und/oder Straftaten benutzen oder dann, wenn man es braucht um die eigene Unschuld zu belegen.


    Generell;

    Ich fahre 30.000km im Jahr kreuz und quer in Deutschland auf der Autobahn und selten schneller als 120km/h.
    Ich glaube Opfer von Dränglern war ich seit mindestens 5 Jahren nicht mehr.

    Sofern es sich nicht um klare Nötigungen im Straftatbereich handelt (auch da gibt es ein Restrisiko) halte ich den Einsatz einer Dashcam um dagegen vorzugehen nicht für zielführend solange die Gesetze so sind wie sie aktuell sind.