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[MDR] Dashcams im Auto: Was ist erlaubt?

    • Hinweis
  • SuperMario
  • 18. November 2019 um 22:42
  • Erledigt
1. offizieller Beitrag
  • SuperMario
    Reaktionen
    857
    Beiträge
    4.271
    • 18. November 2019 um 22:42
    • Offizieller Beitrag
    • #1
    Zitat


    Für den Unfall die Kamera anschalten?
    In der unter Juristen geführten Diskussion zum Einsatz der Dashcam werden Begriffe wie "anlassbezogene Aufnahme" oder "permanente Aufnahme" verwendet. Anlassbezogen heißt: Ich schalte die Kamera nur dann ein, wenn ich eine Situation auf mich zukommen sehe bzw. wenn ich von jemandem genötigt werde. Bleibt die Frage, ob diese Abgrenzung nicht etwas lebensfern ist.

    Gefällt mir der Artikel. Nicht übertrieben geschrieben und auch mal einzelne Auslegungen hinterfragt.

    https://www.mdr.de/brisant/ratgeb…-recht-100.html

    ------------------
    Mit freundlichen Grüßen

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    † R.I.P Reini 11.03.2014 †


    • Zitieren
  • Podtschaske
    Schüler
    Reaktionen
    4
    Beiträge
    23
    • 19. November 2019 um 23:01
    • #2

    Vielleicht sollte man die Diskussion mal erweitern um die Tatsache, dass durch die Aufnahme ja erstmal überhaupt gar kein Bild entsteht. Eine Dashcam, die sich dauernd selbst überschreibt (auch wenn das einige Stunden sind), deren Speicherkarte im Gerät verbleibt, erzeugt ja zunächst mal überhaupt kein Bild.
    Ein Bild entsteht erst durch die Wiedergabe. Und die findet bei einer Dashcam (zumindest wenn sie als Unfallzeuge installiert wird) ja nicht statt.
    Das Persönlichkeitsrecht wird durch bloße Aufnahme ja gar nicht angetastet.
    Wenn jetzt bei einem Unfall der relevante Teil der Aufnahme rauskopiert und wiedergegeben wird, dann überwiegt ja das Recht des geschädigten Unfallteilnehmers und alles ist OK.
    Die Aufnahmen gehören halt nicht veröffentlicht, ohne jeden aufgenommenen zu fragen.

    • Zitieren
  • SuperMario 6. April 2020 um 00:53

    Hat das Label Hinweis hinzugefügt.

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