Ja nein, DSVGO ist vielleicht nicht das richtige Stichwort. Gemeint ist: Wie verhindere ich eine versehentliche Speicherung einer Aufzeichnung - sprich: Wie landen nur anlassbezogene Aufzeichnungen auf der Speicherkarte, wie vom Gesetzgeber eigentlich gefordert?
Das Loop-Recording ist doch großer Bockmist. Man hat immer mehrere Dateien "ohne Grund" auf der Karte, zudem sorgt das feste Aufzeichnungsraster eher zufällig für eine erfolgreiche Aufzeichnung eines - nennen wir es mal - Ereignisses - ich hatte schon den Fall wo ich einen Vorfall auf der Autobahn auf Knopfdruck sichern wollte, der aktuelle Aufnahmehappen aber kurz vor dem Tastendruck begonnen hatte - das eigentliche Ereignis war in der Datei davor und bei Auslesen daheim längst überschrieben.
Wieso baut kein Cam-Hersteller eine Speicherung, die eine einstellbare Menge Videomaterial in nicht direkt lesbaren Häppchen auf der Karte sichert und erst im Ereignisfall eine definierte Länge VOR dem Ereignis mit einer definierten Aufzeichnung NACH dem Ereignis kombiniert? Oder gibt es das schon?
Mit so einem Modus wäre man doch bezüglich des etwaigen Vorwurfs einer permanenten Videospeicherung endültig aus dem Schneider?
Ja, sicher könnte ein Freak auch die Videohäppchen nachträglich am PC zu einem Video kombinieren, aber das ist dann doch nicht mehr der Regelfall, vor allem nicht für den gewöhnlichen Otto Normalverbraucher, der eigentlich nur einen Unfalldatenschreiber mit Video sucht - wofür eine Dashcam eigentlich gut ist.
Meinungen?