...und was haben deine Beiträge mit der (eher technischen) Ausgangsfrage des TE zu tun?
Im Übrigen stimmt das ja so einfach nicht. Die dauerhafte Aufzeichnung mit einer Dashcam ist nun mal datenschutzrechtlich in D nicht erlaubt. Wir hatten doch schon Beispiele in diversen Threads, wo Leute genau dafür bestraft wurden, übrigens für eine OWi, nicht für eine Straftat.
Dass wir es vermutlich trotzdem weiter machen werden, steht auf einem ganz anderem Blatt. Jedoch ein Loop von einer Woche oder mehr bei Speicherkarten von 64 bis 128 GB bis zum Überschreiben ist eben leider nicht gesetzeskonform.
Ich würde mir die Gesetzeslage auch einfacher wünschen, leider ist sie es nicht.