Bis wann in die Vergangenheit gilt das eigentlich?
Ich glaube, daß ich noch ein Filmchen von vor x Jahren iwo online habe.
Bis wann in die Vergangenheit gilt das eigentlich?
Ich glaube, daß ich noch ein Filmchen von vor x Jahren iwo online habe.
Servus Bernd und ein herzliches Willkommen hier im Board.
Vielleicht fährt man sich mal über den Weg, komme aus dem südöstlichen Landkreis Münchens
Ja, Willkommen hier.
Herzlich Willkommen
Irgendwas wird die Kamera dann erfasst haben, sei es ein Vogel oder ne Katze
Bringt halt mal gar nichts wenn die fremde Tür gegen Deine Türe kracht.
Ist seitlich, und da zeichnet die Autokamera auch mit einem Batteriewächter nicht auf!
Dann brauchst Du schon seitliche Kameras.
Das wird dann das Gericht entscheiden ob die Aufnahme als Beweismittel zugelassen wird.
https://streetguardian.info/product/sggcx2pro
Wahrscheinlich, weil diese Cam die wenigsten Mitglieder hier im Forum haben. Oder was denkst Du weshalb die hier kaum kaum angesprochen wird?
Beantworte doch bitte mal #2 und 3.