Beiträge von SuperMario
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Willkommen im Forum @team.n
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Moin!
Ich moechte gern den Parkmodus nutzen, habe die Kamera derzeit aber auf Zuendung fest ins Boardnetz integriert.
Zuendung an => Kamera an
Zuendung aus => Kamera ausJetzt bietet BlackSys ein "DC Fuse Power Cable" an, dieses soll aber keine elektronik beinhalten laut @BlackSys.
Nun stellen sich mir 2 Fragen
1, Wenn die Kamera per DC Fuse Power Cable verkabelt ist, geht nur Parkmodus also Dauerplus
2, Zuendungsmodus geht dann nicht mehr?Ich moechte den Parkmodus nur in bestimmten Situationen aktivieren ohne grosses umverkabeln der Kamera im Auto.
Gibt es nicht eine Art Schaltzeituhr, die ich zwischen Kamera und Boardnetz klemme, in der Uhr kann ich dann zb a.) die Zeit und b.) die min.VOLT Grenze einstellen....Und jenachdem was eher Eintritt - schaltet die Kamera aus?! @M*I*B @eRecycler ???
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Ich hab nix gemacht, klick mal auf die Quellenangabe, da kommt das Bildchen wieder
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Starte mal den Fuchs im abgesicherten Modus ohne Addonshttps://support.cdn.mozilla.net/media/uploads/…4-39-cd97e9.gif
Quelle: https://support.mozilla.org/de/kb/firefox-…sicherter-modus
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Du nutzt Firefox?
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dann loesch den Ordner und deaktiviere das AUTOMATISCHE Update, und setze es auf Auf Updates pruefen aber manuell festlegen wanns gedownloaded werden soll
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Hast du Addons im Browser installiert, die vll nicht mehr aktuell sind und daher diesen Fehler aufrufen???
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Moin,
gerade bin ich ueber folgenden Chip Artikel gestolpert. Da das Win10 Update bei mir unter Windowsupdate immernoch aussteht mit ~2.118,6MB
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. war ich doch bisschen erstaunt als unter C:\ ebfalls ein 4.41GB großer Ordner namens $Windows.~BT schlummert.
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Fuer User die einen Internetstick haben oder anderweitig limitiert sind im Monat ist das natuerlich ganz grosses Kino.
Zum Nachprüfen: Windows Explorer => ALT-Taste -> EXTRAS -> ORDNEROPTIONEN -> ANSICHT ->Versteckte Dateien und Order -> AUSGEBLENDETE DATEIEN, ORDNER und LAUFWERKE ANZEIGEN
Danach seht Ihr den Ordner direkt unter C:\$Windows.~BT
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http://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/bmw-…840026-223-7051
ZitatSie bieten hier auf ein original BMW Advanced Car Eye, neu und original verpackt.
• Full HD Kamera
• Aufzeichnungen von kritischen Fahrsituationen
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• GPS Aufzeichnung Strecke und Geschwindigkeit
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• Aufzeichnung der rückwertigen Sicht
• passt für fast alle BMW Modelle -
10.09.2015: http://www.finanzen.net/nachricht/akti…ankfurt-4511373
ZitatBlackVue Over the Cloud, für Oktober zum Verkaufsstart vorgesehen, kombiniert die neuesten BlackVue-Dashcams mit Handy- und PC-Applikationen, mit denen die Nutzer ihre Fahrzeuge auf Distanz, per Cloud, verbinden können. Mit BlackVue Over the Cloud ist die Live-Videoüberwachung auf Distanz ebenso möglich wie Alarmsignale auf dem Telefon des Nutzers im Falle einer äußeren Einwirkung auf das Fahrzeug während seiner Abwesenheit. Außerdem können wichtige Videos in der Cloud als Backup gesichert werden, so dass die Nutzer nicht mehr den Verlust von entscheidenden Aufnahmen fürchten müssen.
Ueber was fuer Wege kommen den die Videos in die Cloud? Wieviel GB Volumen soll man da denn haben? Alles bedenklich wie ich finde.
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Ist die Firmware aktuell? Laut der Itracker Seite ist die letzte FW vom 18.11.2014.
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Wiiiiiiiiiiiiiiiiiiiillkommmmmennn Doppelwinkel Fahrer
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Gericht: AG Köln
Datum: 01.09.2014
Az: 273 C 162/13ZitatIn einem Kreuzungsbereich kam es zu einer Kollision, wobei streitig war, welche Ampel grün zeigte. Ein Zeuge nahm das Unfallgeschehen mit einer in seinem Pkw installierten Videokamera auf. Nach einer Auswertung des Videos konnte ein Sachverständiger die Lichtzeichen zum Zeitpunkt des Unfalls rekonstruieren. Aus der Entscheidung des AG Köln geht zwar nicht hervor, ob der Verwertung der Videoaufzeichnung - möglicherweise verspätet - widersprochen wurde. Das Gericht hatte auch keine Bedenken in dieser Hinsicht. Ein anderes Ergebnis wäre, so das Gericht, nur dann in Betracht gekommen, wenn der Zeuge die Aufnahmen in der Absicht gemacht hätte, sie auf YouTube oder Facebook einzustellen oder der Polizei zu übergeben. Ob die Kamera dauerhaft oder nur den Unfall aufzeichnete, wurde nicht angegeben (AG Köln, Urteil vom 01.09.2014, Az. 273 C 162/13).
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme geht das Gericht davon aus, dass der Zeuge G die für ihn geltende Lichtzeichenanlage bei Rotlicht überfahren und hierdurch den Unfall verursacht hat. Dies hat sich zur Überzeugung des Gerichts ergeben aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Dipl.-Ing. C, das durch die glaubhaften Angaben des unbeteiligten und zu keiner der Parteien in einem persönlichen Verhältnis stehenden Zeugen M gestützt und bestätigt wird. Mithilfe der durch die Videografie des Verkehrsteilnehmers K bewiesenen Anknüpfungstatsachen konnte der Sachverständige die Ampelstellung im Zeitpunkt des Unfalls rekonstruieren. Der dem seit längerem mit Verkehrssachen befassten Gericht als zuverlässig bekannte Sachverständige Dipl.-Ing. C, Gutachter im Amt für Straßen- und Verkehrstechnik der Stadt Köln, hat überzeugend und nachvollziehbar festgestellt, dass der Zeuge G bei Rotlicht in den Kreuzungsbereich eingefahren ist und den Unfall verursacht hat.
Die Verkehrsteilnehmer erhalten Grünlicht auf Anforderung. Mithilfe der Videoaufzeichnung konnte der Sachverständige die Anforderung der Verkehrsteilnehmer nachvollziehen und den signaltechnischen Ablauf bestimmen.
Auf Grundlage der Auswertung des Videos und der einzelnen Bildsequenzen hat der Sachverständige geschlussfolgert, dass vor dem Zeugen G an der Kreuzung Vingster Ring in Fahrtrichtung Süden in dessen Fahrtrichtung bereits ein Linksabbieger an der Lichtzeichenanlage stand und ein Anforderungssignal zum Linksabbiegen gegeben hat. Weiterhin kann der Sachverständige zu der Annahme, dass das Taxi des Zeugen M und das Beklagtenfahrzeug, welche die Ostheimer Straße von Ost nach West befuhren, im Unfallzeitpunkt Grünlicht hatten, maximal Gelblicht. Ferner ist er davon ausgegangen, dass die Linksabbieger, die von der Ostheimer Straße in Richtung Vingster Ring in Fahrtrichtung Süden fuhren, ebenfalls ein Anforderungssignal gegeben haben, bevor der Zeuge G in den Kreuzungsbereich einfuhr und seinerseits ein Anforderungssignal abgegeben hat. Auf Basis dieser Anforderungsvoraussetzungen gelangte der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass die Lichtzeichenanlage für den Zeugen G im Unfallzeitpunkt Rot gezeigt haben müsse. (…)
Der Schriftsatz des Klägers vom 15.8.2014 war gem. § 296 a ZPOnicht zu berücksichtigen, da dieser nach Schluss der mündlichen Verhandlung bei Gericht einging. Das Gericht sieht auch keinen Grund für die Wiedereröffnung des Verfahrens, da der Sachverhalt, der dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Ansbach zugrunde liegt, mit dem hiesigen Sachverhalt nicht vergleichbar ist. Der Kläger hat schon nicht vorgetragen, dass der Verkehrsteilnehmer K die Aufnahme in der Absicht gemacht habe, sie später ins Internet zu stellen, auf Youtube und Facebook herunterzuladen oder der Polizei zu übermitteln.
Quelle: http://www.verkehrsrecht.gfu.com/2015/09/ag-koe…eweismittel-zu/
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