der Rahmen beim dreier ist das komplette Display @mycom Also gut hegen und pflegen
Beiträge von SuperMario
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leider nicht. Alternative den alten Link bei google googlen und dann sieht man den Thread....
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weil mir bei der mobilen z. B. die ungelesenen Beiträge fehlen, oder ich hab sie nur noch nicht gefunden
Schau mal da beim dritten Bild
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Update vom Goettinger Tageblatt
ZitatDie Datenschutzbehörde will dem 61-Jährigen per Anordnung untersagen, bei seinem privaten Feldzug gegen vermeintliche Verkehrssünder eine so genannte Dashcam einzusetzen. Dashcams (übersetzt: Armaturenbrettkameras) sind Videokameras, die aus einem Fahrzeug heraus permanent das Verkehrsgeschehen aufzeichnen. Offenbar hat der selbsternannte Falschparker-Jäger inzwischen eine solche Kamera im Einsatz.
Der 61-Jährige habe Dashcam-Aufnahmen eingereicht, um Verkehrssünder anzuzeigen, sagte der Erste Kreisrat des Landkreises Osterode, Gero Geißlreiter. „Wir halten das für sehr bedenklich.“ Der Landkreis werde diese Fälle deshalb dem Landesbeauftragten für Datenschutz vorlegen.
Die Datenschutzbehörde hat sich bereits mit dem Gebaren des Frührentners beschäftigt. „Wir bereiten gerade eine entsprechende Unterlassungsanordnung vor“, sagte Behördensprecher Michael Knaps. Das Filmen von Menschen im Straßenverkehr mit dem einzigen Ziel, diese massenhaft anzuzeigen, sei unzulässig. Sollte der Frührentner der Anordnung nicht nachkommen und weiter filmen, drohe ihm ein Zwangsgeld.
Bereits im Februar dieses Jahres haben die Datenschutzbeauftragten der Länder entschieden, dass die Videoüberwachung aus Fahrzeugen heraus einen gravierenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Verkehrsteilnehmer darstelle und deshalb unzulässig sei. „Das informelle Selbstbestimmungsrecht umfasst das Recht des Einzelnen, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt und anlasslos zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht zu werden“, heißt es in dem Beschluss.
Die permanente Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens durch Dashcams stelle eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmern unter einen Generalverdacht, ohne dass diese von der Überwachung Kenntnis erlangen und sich dieser entziehen könnten. Selbst die Polizei dürfe Videokameras nur auf der Grundlage spezifischer Regelungen und nur in bestimmten Fällen einsetzen. Das Amtsgericht München hat es vor kurzem abgelehnt, in einem Prozess um einen Verkehrsunfall die Aufzeichnung einer Dashcam als Beweismittel zuzulassen.
Artikel lesen...
Wow, da wurden mal nicht alle ueber einen Kamm geschert... -
im welcher Ansicht? "Desktop" oder Mobile Ansicht?
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Im Astra hast du standard H4 / H7 drin Frank ?
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Hast du bei diesen Beitrag von Bild 2 das kennzeichen verpixelt??
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Aber auch diese hat einen Halter (zudem noch einen hässlichen) und rückt deshalb ziemlich weit vor die Scheibe.
höööh?! Schau mal hier Bild 2.
Gruss
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Zitat
Der als "Knöllchen-Horst" bekannt gewordene Frührentner aus dem Landkreis Osterode lässt bei seiner Jagd auf Falschparker und andere Verkehrssünder nicht locker. Nach Informationen von NDR 1 Niedersachsen hat der Mann sein Jagdrevier in diesem Jahr sogar noch ausgedehnt. Außerdem greift er offenbar auf neue Methoden zurück.
Mit der Dashcam auf Suche nach Verkehrssündern
Der selbsternannte Ordnungshüter fährt neuerdings mit einer Kamera auf dem Armaturenbrett durch den Landkreis Osterode, wie der Erste Kreisrat Gero Geißlreiter mitteilte. Dabei filmt er mit seiner Dashcam andere Verkehrsteilnehmer und erstattet Anzeige, falls ihm etwas auffällt, bestätigte er. Geißlreiter hat jetzt den Datenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsen gebeten, diese neue Methode zu überprüfen. Ein Sprecher der Behörde sagte auf Anfrage von NDR.de, dass der Fall nach Eingang geprüft werde. Er verwies auf ein Urteil des Amtsgerichts München vom 14. August 2014, wonach die Nutzung einer Dashcam zum gezielten Aufdecken von Verkehrsverstößen nicht rechtens sei.
Hunderte Anzeigen auch im Kreis Göttingen
Neben den Filmsequenzen gingen täglich immer noch bis zu 15 Anzeigen von "Knöllchen-Horst" in der Kreisverwaltung Osterode ein. Ähnlich sieht es im Nachbarkreis Göttingen aus. In diesem Jahr habe er hier in 600 Fällen Anzeige gegen vermeintliche Verkehrssünder erstattet, sagte der Sprecher des Landkreises Göttingen, Ulrich Lottmann. Wie viele Autofahrer die Ordnungsbehörden daraufhin belangt haben, wollte er nicht sagen. Der Kreis und auch die Stadt Duderstadt gingen grundsätzlich allen Hinweisen nach, entschieden aber selbst, ob die Anzeige fallen gelassen wird oder zum Bußgeld führt. Das Oberverwaltungsgerichts Lüneburg hatte im vergangen Jahr entschieden, dass "Knöllchen-Horst" die Behörden nicht zwingen könne, seine Anzeigen zu verfolgen. Wohl aber dürfe er selbst als "Denunziant" bezeichnet werden.
Sogar Rettungshubschrauber angezeigt
Der berüchtigte Frührentner soll in den vergangenen Jahren Zehntausende Falschparker angeschwärzt haben. Für bundesweite Schlagzeilen sorgte er, als er einen im Einsatz befindlichen Rettungshubschrauber wegen Parkens auf einem Gehweg anzeigte.
dazu faellt mir nur eins ein, schäm Dich Horst!
[Blockierte Grafik: http://www.customerexperienceinsight.com/wp-content/uploads/2013/07/Thumbs-down-e1373570618244.jpg]
Update v2: „Knöllchen-Horst“ bekommt Ärger mit Datenschützern
Update v3: "Knöllchen-Horst" darf keine Dashcam nutzen -
Wer War Online
Wer Ist Online, inklusive Rekordangabe
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ne, denke nicht. Arbeitest du mit mehreren Browserfenstern hier im Forum?
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Hi,
hierbei handelt es sich um keinen Fehler. Während du einen Beitrag schreibst, wird dieser im Browsercache zwischen gespeichert. Schliesst du dann ausversehen das Fenster aus welchen Grund auch immer, kannst du da weiterschreiben wo du das Fenster geschlossen hattest.
Wenn du ausn Cache nichts wiederherstellen willst, einfach abrechen druecken.
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Ich moechte ungern dein Weg zur FHD3800 umleiten, aber schau dir mal die BH-300 von Blacksys an. Das ist bis jetzt die kompakteste Cam die ich in den Haenden hatte.
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Hallo,
soeben wurde der Bereich Mobile DVR Systeme eroeffnet. Aufgrund der aktuellen noch wenigen Infos zu diesen Systemen gibt es vorerst einen allgemeinen Bereich.
Weitere Bereiche werden mit der Zeit hinzugefuegt.B.R.,
Admin -
Kaufland machts moeglich
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Hats Update wenigstens was gebracht? Nuetzliche Aenderungen / Verbesserungen?
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Forum angelegt ==> LK47LN-D "MUTTER
https://dashcamforum.de/wbb/index.php/…K47LN-D-MUTTER/
geschlossen. -
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Ein weitere Petition ueber die Zulassung von Dashcams zur eigenen Beweissicherung
ZitatMitzeichnen der Petition 55926
Datenschutz - Einsatz von Dashcams ausschließlich zur eigenen Beweissicherung bei einem Unfall zulassen vom 16.11.2014Text der PetitionDer Deutsche Bundestag möge beschließen…, dass der Einsatz sogenannter Dashcams ausschließlich zur eigenen Beweissicherung im Falle eines Unfalls zulässig ist. Die Möglichkeit, die eigene Unschuld zu beweisen, muss in diesen engen Grenzen Vorrang vor dem Datenschutzinteresse der Gefilmten und somit der Unfall- oder Schadensbeteiligten haben.BegründungDurch fehlende Beweise entstehen Betroffenen und Versicherungen jährlich Schäden in Millionenhöhe. Insbesondere, wenn in dem Fahrzeug des Unfallgegners mehr Personen sitzen, hat die eigene Aussage ohne objektive Beweise in der Regel keine Gewichtung. Somit stehen 2 oder mehr Aussagen gegen die eigene, obwohl mit einer Videoaufzeichnung das Geschehen exakt und objektiv hätte bewertet werden können.
Besonders betroffen von der unklaren Rechtslage beim Einsatz der Dashcams sind Führer von großen Fahrzeugen, die aufgrund der Gefährdungshaftung gegenüber vermeintlich schwächeren Verkehrsteilnehmern in der Regel ohne objektive Gegenbeweise zumindest zu einer Mitschuld und Mithaftung verurteilt werden. Auch hierdurch entstehen den Versicherungen und somit indirekt wieder der Allgemeinheit hohe Kosten. Könnte ein betroffener Führer eines LKW oder Busses aber mit Hilfe einer Videoaufzeichnung darlegen, dass er die größtmögliche Sorgfalt hat walten lassen und dass der Unfall / der Schaden für ihn unter keinen Umständen vermeidbar gewesen war, so tritt die Gefährdungshaftung in den Hintergrund.
In einem Rechtsstaat muss jeder Bürger die Möglichkeit haben, sich zu verteidigen und seine Unschuld zu beweisen. Jedem Betroffenen / Angeklagten muss die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen. Hierzu muss es auch möglich sein, Hilfsmittel, wie Dashcams einzusetzen, wenn damit ausschließlich das Ziel der Beweissicherung verfolgt wird.
Die Veröffentlichung von Bildern und Videos, gleich in welchen Medien, sollte weiterhin nicht erlaubt sein, wenn persönliche Daten, Kennzeichen und Merkmale anderer Personen oder deren Eigentum erkennbar sind.
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