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Autobahnpolizei in Nordrhein-Westfalen bekommt Dashcams

  • SuperMario
  • 16. April 2018 um 20:50
  • Erledigt
1. offizieller Beitrag
  • SuperMario
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    • 16. April 2018 um 20:50
    • Offizieller Beitrag
    • #1

    Ich vermisse das haten in diesen Artkel. Also Dashcams sind doch gut oder :confused_face:

    Zitat

    Polizei soll Dashcams gegen Rettungsgassen-Verweigerer einsetzen
    Eine freie Rettungsgasse kann über Leben und Tod entscheiden - trotzdem machen immer wieder einzelne Fahrer den Weg nicht frei. Die Autobahnpolizei in Nordrhein-Westfalen soll sie jetzt per Kamera überführen.

    Die Autobahnpolizei in Nordrhein-Westfalen wird mit Dashcams ausgestattet, um Rettungsgassenverweigerer zu überführen. Das hat das NRW-Innenministerium am Montag in Düsseldorfmitgeteilt.

    Die hochauflösenden Kameras werden hinter der Windschutzscheibe platziert und zeichnen permanent auf, was im Straßenverkehr vor dem Fahrzeug passiert. Die Dashcams - zu Deutsch etwa Armaturenbrettkameras - sollen künftig Fälle dokumentieren, in denen Autofahrer besonders hartnäckig die Rettungsgasse verweigern. Das Verhalten der Rettungsgassenmuffel soll dann geahndet werden.

    Seit Ende 2017 drohen Autofahrern, die Einsatzkräfte blockieren, bis zu 200 Euro Strafe. Gefährdet ein Autofahrer andere, drohen sogar 280 Euro Bußgeld samt Fahrverbot.

    Beim Bilden einer Rettungsgasse rät die Polizei zur "Daumenregel": Autos auf der linken Seite fahren nach links, auf der rechten Seite nach rechts. Dabei dürften auch rote Ampeln ignoriert werden, sofern niemand dadurch gefährdet wird.

    Bundesgerichtshof verhandelt über Dashcams in Privatautos

    Die Verwendung von Dashcams in Privat-Pkw ist in Deutschland umstritten, weshalb der Bundesgerichtshof nun klären soll, ob die Aufnahmen der Dashcams zur Aufklärung von Unfällen genutzt werden dürfen. Das permanente Filmen anderer ohne deren Einverständnis verstößt gegen das Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild und das Bundesdatenschutzgesetz.

    Trotzdem ließen manche Gerichte die Aufnahmen als Beweismittel zu, andere jedoch nicht. Der Verkehrsgerichtstag fordert deshalb eine klare gesetzliche Regelung, nach der die Aufnahmen "anlassbezogen" zulässig sein sollen (beispielsweise bei schweren Verstößen), ansonsten aber überschrieben werden.

    Alles anzeigen

    Quelle: SPON.de

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    † R.I.P Reini 11.03.2014 †


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    • 17. April 2018 um 17:04
    • #2

    Das ist doch ein Schritt in die richtige Richtung, trotzdem sehe ich dem 15. Mai leider pessimistisch entgegen.

    Immer "Fahrnüftig" unterwegs. *Laie68*

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  • SuperMario
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    • 17. April 2018 um 22:14
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    Klar ist das ein Schritt in die richtige Richtung, fuer den Schreiberling von SPON anscheinend an diesen Tag auch....das kann beim naechsten Artikel schon wieder anders aussehen. Den 15.05.2018 hab ich schon aehnlich wie Freitag den 13ten im Kalender markiert.

    ------------------
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    † R.I.P Reini 11.03.2014 †


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  • cbrueggenolte
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    • 18. April 2018 um 14:58
    • #4

    Habe mir den 15ten ebenfalls im Kalender eingetragen. Schlimmer finde ich das Bild beim Artikel. Das passt so gar nicht zusammen. Als ob die Kamera da reingeschnitten wurde.

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