- Offizieller Beitrag
Moin,
vielleicht hats wer gesehen im TV - da gabs ein Bericht über unsere kleinen Beifahrer im Auto.
Interessant fand ich die Aussage des Anwalts zum Thema "anlassbezogen"
Zitat"Loopfunktion meint, das nur kurze Sequenzen aufgezeichnet werden und wenn kein Anlass zu Speicherung besteht, die dann auch nicht gespeichert werden sondern wieder überschrieben werden"
[irony]Ich hätte Anwalt werden sollen[/irony]
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Zitat von Admin[irony]Anlassbezogen sind fuer mich nur Aufnahmen, die schreibgeschützt durch den G-Sensor oder durch manuellen Tastendruck
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„Dashcams“ im Straßenverkehr: Erlaubt? – Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?[/irony]
Link zum Bericht: https://www.hr-fernsehen.de/sendungen-a-z/…deo-116000.html
Zum Thema Youtubetagebuch sag ich mal nix