ACHTUNG!
Bundesamt für Güterverkehr - Förderprogramm „De-minimis“ (LINK)
Im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ werden Unternehmen des
Güterkraftverkehrs gefördert, die bestimmte Maßnahmen zur Erhöhung der
Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt durchführen.
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Die Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung
Güterkraftverkehr im Sinne des §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines in der
Bundesrepublik Deutschland zugelassenen ausschließlich für den
Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (mit einem
zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen) sein.
- Einige unserer Kunden haben bereits die Autokameras bewilligt bekommen :thumbsup:
Einzelheiten zum Programm entnehmen Sie bitte der o.g. Webseite. Wegen
der Bestellung der Autokameras und wegen der Rechnung rufen Sie uns
einfach an.