Dashcam - rechtlichen Ärger mit Loopfunktion?

  • Guten Abend,

    ich bin neu hier, habe mich angemeldet, in der Hoffnung, hilfreiche Antworten zu erhalten.

    Folgendes Problem: Ich habe mir eine Aukey DRS1 (Aukey 4k Wifi Dashcam) gekauft, für 93€, derzeit kostet sie 110€. Versprochen wurde eine Loopfunktion, Mir ist aufgefallen, dass die Dashcam zwar im Loop aufnimmt (3 - 5 und 10 min), aber diese Schnipsel bleiben so lange, bis die Micro SD Karte voll ist, dann wird die älteste Aufnahme gelöscht. Eine Aufnahme im Notfallmodus z.B bei Crash bleibt logischerweise und ist davon nicht betroffen.

    Ist das rechtlich ein Problem, dass so viel gespeichert wird ?

    Was ist nun, wenn die Polizei in einer Verkehrskontrolle die Cam einzieht ? Das dürfen sie ja machen. Dann bekomme ich eine Bußgeld wg. Verstoß des Datenschutzgesetz, oder wie ist das ? Ich meine, ich habe ja keinerlei Absicht was öffentlich zu machen. Die Aufnahmen interessieren mich auch nicht, sofern kein Unfall o.ä extreme Situation. Die Cam ist leider nicht in der Lage erst aufzuzeichnen, wenn eine gewisse Fliehkraft erkannt wird, sondern nimmt direkt auf, wenn Zündung im Auto an ist. Auch nicht möglich dies irgendwie auszuschalten.

    Denn je nach Auflösung passen dort mal eben ungefähr 2,5 Std Videomaterial rein bei der 32GB Micro SD Karte.

    Bitte klärt mich da auf, vielen Dank. :loudly_crying_face:

    Einmal editiert, zuletzt von hoko (6. Mai 2021 um 12:43) aus folgendem Grund: Thema verschoben und aussagekräftigen Titel ergänzt

  • hoko 6. Mai 2021 um 12:43

    Hat den Titel des Themas von „Dashcam - Ärger mit Loopfunktion“ zu „Dashcam - rechtlichen Ärger mit Loopfunktion?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Ist das rechtlich ein Problem, dass so viel gespeichert wird ?

    Wer sagt denn das die Kamera eingeschaltet ist oder eingeschaltet ist und aufnimmt?

    Was ist nun, wenn die Polizei in einer Verkehrskontrolle die Cam einzieht ? Das dürfen sie ja machen.

    Die Polizei darf die Kamera dann sicherstellen, wenn die Kamera als Beweismittel erforderlich ist bei einen Unfall zum Beispiel. Dazu musst Du die Kamera freiwillig herausgeben.

    Gibst Du die Kamera nicht freiwillig heraus, kann die Polizei die Kamera beschlagnahmen. Dies muss vorher vom Richter abgesegnet werden. Ausnahme ist wenn Gefahr im Verzug vorliegt.

  • Wer sagt denn das die Kamera eingeschaltet ist oder eingeschaltet ist und aufnimmt?

    Meine Kamera nimmt direkt auf, wenn sie an ist. Die Funktion, die Aufnahme zu stoppen, dass sie nicht aufnimmt, geht nicht. Aufnehmen tut sie erst dann dann nicht, wenn ich in das Menü gehe. Gehe ich zurück nimmt sie wieder auf.

  • Hallo,

    habe mich extra im Forum angemeldet um gerade solch Unklarheiten zu Erklären.

    Habe auch ein Dashcam und habe Probleme mit Datenschutzbehörde gehabt!!!

    Nach eine Brenzliche Situation was mein Dashcam aufgenommen hat habe ich die Aufnahmen bei der Polizei abgegeben und eine Anzeige gegen der Verursacher erstattet. Bei der Polizei gab´s keine Probleme mit der Aufnahme der Anzeige. Eine Kopie vom Speicherkarte wurde einbehalten.

    Dann bekam ich ein Brief von der Datenschutzbehörde Mainz!

    Gegen mich wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen Art. 83 Abs. 5 Datenschutz-Grundverordnung eröffnet und ein Bußgeldverfahren eingeleitet der bis 20 000,00 € bestraft werden konnte .

    Nach mehreren hin und her schreiben wurde Bußgeldverfahren am 05.05.2021 nach § 47 Abs. 1 Satz 2 QWiG wegen nicht gebotener Ahndung eingestellt.

    Fazit:

    Die Hersteller von Dashcam nicht zugelassene für Deutschland Geräte verkaufen!

    Dashcam muss unbedingt ein G-Sensor und Speicher für Maximum 4 mal z.b. 1 min. aufnahmen haben,,,, nicht mehr!!! Wenn mehr dann ist es schon eine Überwachung!

    Mein Dashcam hat G-Sensor, Loop Funktion und Speicherkarte mit 1Gb. 1Gb. ist das Minimum am Speicherplatz was ich auf dem Markt finden konnte. Das hat mich gerettet.

    Die Hersteller sollen für Deutschland Dashcam mit eine Speicherkarte Maximum 500Mb. verkaufen sollen. Dass hätte gereicht für die Aktuale Rechtslage! Und was machen di Hersteller, es wird immer mehr an Speicherplatz geboten, immer mehr! Denen geht nicht um unsere Sicherheit, sondern nur um Profit. Sehr enttäuschend.

    Hoffe Dir geholfen zu haben.

    Grüße

    Alex

    2 Mal editiert, zuletzt von Alex (7. Mai 2021 um 13:54)

    • Offizieller Beitrag

    Willkommen im Forum Alex und danke für deinen Beitrag,


    Nach eine Brenzliche Situation was mein Dashcam aufgenommen hat habe ich die Aufnahmen bei der Polizei abgegeben und eine Anzeige gegen der Verursacher erstattet.[...]Eine Kopie vom Speicherkarte wurde einbehalten.

    Eine Weitergabe des Videomaterials an dritte ist nicht gestattet. Die Polizei und sonstige Behörden gehören dazu. Das Dritte (die Polizei) nun noch eine Kopie des Materials angefertigt haben, macht die Sache nicht besser für Dich. Klar das dann die Datenschutzbehörde dir auf die Pelle rückt.

    Einfach gesagt: Du hast kein Recht andere Verkehrsteilnehmer aufzuzeichnen und diese anzuzeigen, nur weil die Situation brenzlig für dich war. Das machen die Denunzianten und Hilfspolizisten auch gerne und uns normalen Dashcamnutzer somit das Leben schwer. Ich betone - ich möchte die nicht als Denunziant bezeichnen oder gleichstellen, okay? :winking_face:

    In diesen Fall hättest du den Weg zum Anwalt gehen müssen und ganz allein Ihn das regeln lassen....

    Bei der Polizei gab´s keine Probleme mit der Aufnahme der Anzeige.

    Natürlich, die haben ja auch nichts zu entscheiden. Sie nehmen auf und ermitteln nur - Gegen Dich, gegen deinen Gegner. Die Polizei hilft dir am Ende bei sowas garnichts.

    Die Hersteller sollen für Deutschland Dashcam mit eine Speicherkarte Maximum 500Mb. verkaufen sollen. Dass hätte gereicht für die Aktuale Rechtslage!

    Kannst du bitte mir den Teil zeigen wo das mit der begrenzten Speichergröße steht?

  • Und was machen di Hersteller, es wird immer mehr an Speicherplatz geboten, immer mehr! Denen geht nicht um unsere Sicherheit, sondern nur um Profit. Sehr enttäuschend.

    Natürlich machen die Hersteller das so, eine kleine Karte wird zig mal überschrieben während eine große Karte viel seltener überschrieben wird.

    Die Funktion ist daher mit einer größeren GB Karte längerfristig betrachtet Sachdienlicher bzw. die Ausfallswahrscheinlichkeit bedeutend geringer.

    Beispiel:

    Bei einer 128GB Karte wird die Karte für 128GB 1 x beschrieben.

    Bei einer 1GB Karte wird diese schon 127 x ÜBERschrieben.

    Für deine erwähnte 500mb Karte schon 1 x beschrieben und 255x überschrieben.

    Wie lange kleinere Karten das mitmachen kann sich jeder selber ausmalen.

    Ich vergleiche es gerne mal mit alten Musikcassetten, diese konnte man auch nicht beliebig oft überspielen.

    Da hat alles gelitten, die Qualität usw..

    Bei einer aktuellen Karte ist es natürlich bedeutend besser, ich denke das jeder was mit dem Vergleich anfangen kann.

    Weiterhin ist der deutsche Markt eher uninteressant für die Camhersteller dank der Datenschutzfuzzy`s in der BRD.

    Die Dashcams sind eher für lle anderen Länder entwickelt als für uns.

    Übrigens habe ich immer eine zweite Karte im Wagen, wer weiß wofür man die nutzen kann. :winking_face:

    ____________________________________________________

    Gruß


    Markus

    • Offizieller Beitrag

    Meines Wissens darf die Polizei die Kamera bzw. den Datenspeicher sicherstellen, wenn ein Strafverfahren zu erwarten ist. Zum Beispiel bei einem Unfall mit Personenschaden. Sicherstellen bedeutet nicht, dass sie die Aufnahmen gegen den Willen des Eigentümers ansehen darf. Darüber muss ein Richter entscheiden.

    Will man die Aufnahme bei einer Anzeige verwenden, muss man die Anzeige ohne Aufnahme erstatten und darf die Aufnahme als Beweismittel anbieten. Wenn die Staatsanwaltschaft die Aufnahme möchte ist es keine Veröffentlichung und legal.

    Die Verwendung von Dashcams ist in Deutschland immer noch umstritten. Es gibt jedoch zumindest eine Verscicherung, welche Rabatte bei Verwendung eine Dashcam gewährt. Gerichte und Staatsanwaltschaften sind meist nicht undankbar für Dashcamaufnahmen.

  • danke Markus für Aufklärung.

    Wahrscheinlich hast du recht mit der Häufigkeit der Überschreibung. Über bessere Lösungen kann man viel diskutierten wie z.b. integrierte Speichermöglichkeit die nicht so anfällig ist wie die Speicherkarte und per APP abrufbar oder, oder, oder.

  • Guten Abend Allerseits.

    Es ist ein paar Tage her, nun melde ich mich wieder. Ich war bei meinem Anwalt, welcher früher ITler war und sich heute auch in seiner Freizeit beschäftigt. Meine Dashcam erstellt drei Ordner. Micro SD-Karte in das Kartenlesegerät an den PC, dann sieht man auf der SD Karte den Ordner "AUKEY" - in diesem befinden sich zwei weitere Ordner, der Ordner "Movie" und der Ordner "RO". In den RO-Ordner kommen automatisch alle Notfallaufnahmen durch den G-Sensor rein, in den Movie-Ordner, alle normalen Aufzeichnungen.

    Lösung des Anwalts inkl. der rechtlichen Beratung:

    Damit man der Dashcam vorgaukelt, dass man eine SD-Karte mit sehr wenig Speicherplatz hat, wurde folgendes durchgeführt. Der Anwalt hat mir eine ca. 1,3GB große Videodatei (einfach nur ein schwarzes Bild, erstellt mit einem Videoschnittprogramm) auf die SD-Karte verschoben. Diese Videodatei hat er auf der SD-Karte mehrmals kopiert, so, dass ganz genau, von diesen 32GB, nur noch 840MB frei sind. Wichtig dabei ist, damit die Dashcam die Videodatei nicht erkennt: Die Videodatei muss direkt auf der SD-Karte liegen und man darf sie nicht in den AUKEY-Ordner verschieben. Er hat es als "Speicherplatzblocker" bezeichnet :grinning_squinting_face:

    Wenn ich jetzt mit der Dashcam, mit einer Auflösung von 1080p 120 FPS aufzeichne, kann ich damit ganz genau 3min und 5 Sek aufzeichnen.

    Wenn jetzt also der 3Minuten Schnipsel fertig ist und es passiert kein Vorfall, bleibt dieser Schnipsel nur 5 Sek lang gespeichert, um die neuen 3 Min aufzuzeichnen.

    Die 3:05 min sind legitim und völlig unproblematisch. Damit hat sich mein Problem geklärt.

    Tipp an euch: Macht es so ähnlich, denn die meisten Dashcams erstellen Ordner, für die Speicherung des Filmmaterials.

    GENIALE IDEE !

    • Offizieller Beitrag

    Der Anwalt hat mir eine ca. 1,3GB große Videodatei (einfach nur ein schwarzes Bild, erstellt mit einem Videoschnittprogramm) auf die SD-Karte verschoben. Diese Videodatei hat er auf der SD-Karte mehrmals kopiert, so, dass ganz genau, von diesen 32GB, nur noch 840MB frei sind. Wichtig dabei ist, damit die Dashcam die Videodatei nicht erkennt: Die Videodatei muss direkt auf der SD-Karte liegen und man darf sie nicht in den AUKEY-Ordner verschieben. Er hat es als "Speicherplatzblocker" bezeichnet :grinning_squinting_face:

    Im Prinzip keine Schlechte Idee, wir hatten das künstliche schrumpfen des Speicherplatzes mithilfe von einer kleineren #Partition hier schonmal.

    Beispiel:

    Suche DC mit Videoschleife löschen nach 1min und überschreiben - Kaufberatung (Dashcam) - DashCamForum.de

    Wie am besten die Aufzeichnungs-Historie bei Loop-Recording begrenzen? - Hardware / Zubehör - DashCamForum.de

    Aufzeichnungszeitbegrenzung durch begrenzte Partition auf der Speicherkarte? - Hardware / Zubehör - DashCamForum.de

    Wenn jetzt also der 3Minuten Schnipsel fertig ist und es passiert kein Vorfall, bleibt dieser Schnipsel nur 5 Sek lang gespeichert, um die neuen 3 Min aufzuzeichnen.

    Problematisch wirds dann halt wenn dein G-Sensor meint die Szene mit dem Schlagloch war so interessant, das diese bei 3 Minuten erstmal mit Schreibschutz (RO=ReadOnly) versehen werden muss und der Crash danach nicht drauf ist.

    Der Punkt von eurobear solltest du auch beachten.

    eurobear
    19. März 2019 um 20:50
  • Hallo, bin ebenfalls wegen dieser Thematik hier gelandet
    Bin nun im Außendienst unterwegs und bei 200km am Tag bekommt man viel zu sehen :winking_face:
    Ich habe eine ToGuard CE66 und habe auch das Problem, dass sie halt alles speichert.
    Gibt es denn mittlerweile rechtliche Beschlüsse wie lang offiziell eine Aufzeichnung auf der SD sein darf? Ich meine natürlich von der Länge her, in Minuten

    Damit nicht zu viel Material auf der SD ist, habe ich sie bislang jeden Tag nach Feierabend formatiert

    Habe aktuell 2x 128GB Karten
    Habe mir aber auch überlegt, mir lieber 2x4GB oder sowas zu holen, damit er ohnehin nicht so viel speichern kann
    und im Falle des Falls nur eine wichtige Datei speichert, habe den Loop auf 1min reduziert

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es denn mittlerweile rechtliche Beschlüsse wie lang offiziell eine Aufzeichnung auf der SD sein darf? Ich meine natürlich von der Länge her, in Minuten

    Nein. Mir ist nichts dazu bekannt.

    Schau dir mal das an: Rechtsanwälte und die Dashcam

  • Das mit der blockierenden großen Datei (oder auch mehreren) macht Sinn, vor allem, weil dann die SD-Karte weiter ihre eigenen Speicherzellen verwalten kann. Wenn eine mini-SD ständig überschrieben wird, hält sie nicht lange.

    Ob es wirklich sinnvoll ist, bei 3-Minuten-Blöcken nur 3 min und 5 sec aufzuzeichnen, glaube ich nicht.

    Die Schlaglochproblematik war ja schon erwähnt, aber was ist, wenn jetzt etwas passiert, ohne dass die Cam den Schreibschutz wirft (weil z.B. die Erschütterung nicht groß genug ist)? Bis Du anhältst, und die Cam stoppst, hat sie vermutlich das Ereignis schon wieder überschrieben. Z.B. wenn das Ereignis zufällig am Ende Deines 3-Minuten-Blocks ist, oder es beginnt am Ende des Blocks und endet im Anfang des nächsten Blocks. Dann ist der Beginn des Ereignisses schon wieder überschrieben. Also auf jeden Fall Platz für mindestens zwei vollständige Blöcke lassen.

    Den Datenschützern würde ich versuchen, zu argumentieren, dass ja erstmal keine Bilder entstehen.

    Es ist doch verboten, Bilder anzufertigen, oder? Die Cam macht aber keine Bilder, sondern beschreibt nur Speicherzellen auf der SD-Karte. Da wird niemand ein Bild sehen können.

    Die Bilder entstehen doch erst hinterher, wenn die Karte mit einer Software ausgelesen wird. Dann kann man aus den betreffenden paar Minuten ein Video machen und den Rest löschen. Bis dahin hat man ja noch niemandem "Dritten" irgendein Bild gezeigt.

    Dann gibt es nur die paar Minuten und kein Unbeteiligter ist auf irgendwelchen Bildern.

  • Hallo zusammen,


    bin gerade auf diesen Thread gestoßen, weil ich mich auch gerade mit diesem Thema beschäftige.

    Eine herkömmliche Loop-Funktion, die erst bei einer vollen Speicherkarte anfängt, die alten Aufnahmen zu überschreiben, genügt definitiv nicht den Datenschutz-Anforderungen und der Empfehlung des BGH. Eine Aufnahme darf nicht anlasslos und permanent erfolgen, sondern muss immer einen konkreten Anlass haben. Dies kann entweder eine Sensor-Auslösung sein (Notbremsung, Kollision), oder aber auch manuell ausgelöst aufgrund einer kritischen Situation.

    Mittlerweile gibt es einige Dashcams, die diesen Ansprüchen genügen. Leider wird dies aber nicht aktiv vermarktet, man muss also schon genau recherchieren, um derartige Geräte zu finden. Die Lösungsansätze unterscheiden sich hier auch etwas, einige Geräte speichern die Videosequenzen zunächst nur intern und legen diese erst bei einem "Event" ab, andere speichern die Sequenzen zwar wie gewohnt auf der Speicherkarte, löschen diese aber nach kurzer Zeit und spätestens beim Abschalten des Geräts wieder, sofern kein "Event" registriert wurde. Das Ergebnis ist aber jeweils das gleiche, nämlich dass nur diejenigen Sequenzen auf der Speicherkarte verbleiben, denen ein Anlass zugrunde liegt, bzw. jeweils auch noch die Sequenz davor und danach.

    In einem eigenen Thread habe ich einige dieser Geräte bereits recherchiert und benannt, demnächst werde ich noch die finale Liste bereitstellen und die einzelnen Geräte auch vergleichen, vereinzelt auch selbst testen und davon berichten. Falls jemand also wirklich datenschutzkonform aufnehmen will und sich keinerlei Risiko oder Grauzone aussetzen will, für den gibt es mittlerweile Lösungen. Der positive Nebeneffekt ist dabei, dass man nicht mehr Gefahr läuft, durch Daueraufnahmen Beweismaterial zu generieren, dass einen ggf. selbst belasten könnte - bei Vielfahrern durchaus ein Thema.

    Welchen Vorteil dagegen der o. g. "Workaround" bringen soll, bei dem ein Großteil der Speicherkarte mit einer "Platzhalterdatei" geblockt wird, erschließt sich mir nicht. Denn so wird zwar immer nur eine kurze Zeit aufgenommen und dann überschrieben, aber es steht auch kein Speicherplatz mehr für Notfall-Aufnahmen zur Verfügung. Das erscheint mir wenig sinnvoll. Aber darauf wurde ja schon hingewiesen.


    Viele Grüße


    Ich handhabe es in der Regel anders. Der Inhalt der SD-Karte wird etwa wöchentlich auf eine 2 TB große mobile Festplatte verschoben. Dort bleiben die Aufnahmen je nach Fahrleistung vier bis sieben Monate. Die Post von Ämtern sollte in der Zeit kommen.

    Ein Alptraum für jeden Datenschützer... :grinning_squinting_face:

    3 Mal editiert, zuletzt von Admin (2. September 2021 um 15:25) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von ZeroGravitY mit diesem Beitrag zusammengefügt.

    • Offizieller Beitrag

    Mag sein, dass dies ein Alptraum der Datenschützer ist. Es ist aber auch nicht toll, wenn man Post von seiner Versicherung mit der Aufforderung bekommt, man solle zu einem Unfall Stellung nehmen, welchen man angeblich vor zwei, drei Monaten verursacht haben soll.

    Die Datenschützer sollten sich um Tesla kümmern, deren Fahrzeuge ständig aufnehmen.

  • Hallo,

    ich habe eine Frage an euch.

    Ich selber hatte einen Unfall und meine Dashcam hat aufgezeichnet (3min Schnipsel) in Endlosschleife. Ist zwar ein Bagatellschaden aber ich möchte nicht die volle Schuld bekommen, da ich der Ansicht bin dass der Unfallgegner auch Fehler gemacht hat (nicht geblinkt) und das sieht man auch in dem Video.

    Nun habe ich aber Bedenken dass es nach hinten losgeht wenn ich der gegnerischen Versicherung die Aufnahme schicke.

    Soll ich die Aufnahme zurechtschneiden, 20Sek vor und 20Sek nach dem Unfall und es so präsentieren dass es durch G Sensor anlassbezogen aufgenommen wurde? Der Aufprall war sehr klein, ich bin maximal 5km/h gefahren, ich weiß nicht mal ob der G Sensor ausgelöst hätte.

    Und wie soll ich in Zukunft es handhaben? Eine 128GB Karte Sandisk High Endurance kaufen und partionieren bzw. Speicherplatzblocker aufpsielen, wie weiter oben erwähnt? Denn ich möchte ungerne in die Situation kommen, dass die Cam etwas wichtiges nicht aufnimmt da der Sensor nicht auslöst.