München: Keine Verwertbarkeit von Videoaufzeichnungen einer Autokamera

    • Offizieller Beitrag

    Quelle: Juris.de

  • Ab zum nächsten Richter, der das ganze hoffentlich anders sieht. Meine Fresse, sollen sich die Datenschützer von mir aus mit der NSA Affäre beschäftigen, da gibt es glaube ich mehr und wichtigeres zu tun als bei solchen Kleinigkeiten!

    Das Video vom Kläger wurde doch weder irgendwo hochgeladen noch an 3. weiter gegeben. Er hat es doch lediglig als Beweismittel bei Gericht vorgebracht. Warum muss ich so einen klaren Beweis ablehnen?!

  • Das hört sich aber sehr konstruiert und zusammengebastelt an.
    Ich kann mir nicht vorstellen, das das so in einer evtl. Revision stehen bleiben kann.
    Hier werden mehrfach grundsätzlich verschiedene Thematiken in einen Topf geworfen, wild durch gemischt und dann nach herzenlust neu zusammen gesetzt.
    Frage am Rande: War ein schützenswerter Bekannter vom hohen Gericht betroffen?

  • Der Zweck der Autokamera, die Sicherung von Beweismitteln bei einem möglichen Unfall zu sichern, sei zwar
    hinreichend konkret, es würden aber die schutzwürdigen Interessen der Gefilmten überwiegen.

    Im konkreten Fall stellt sich mir die Frage, wer sind die Gefilmten, wenn keine Zeugen benannt werden könne??

    Armes Deutschland.

  • Traurig.

    Was mich interessieren würde ist ob auf dem Video tatsächlich die Unschuld des Filmers zu sehen ist?
    Wenn das Video die Unschuld eindeutig zeigt hat dieses Urteil nichts mit Fairness und einem Rechtsstaat zu tun. In dem Fall wurde ein öffentlich Unschuldiger besseren Wissens verurteilt.

    • Offizieller Beitrag

    Er wird nicht verurteilt sondern seine Klage abgewiesen. Problem ist nur der andere hat vorfahrt. Damit hat der der Kläger grundsätzlich Schuld.

    Wen keine Zeugen da sind werden vermutlich keine schutzwürdigen Personen zu sehen sein. Das kann man aber erst entscheiden wenn man das Video gesehen hat.

    @mycom Muss kein Bekannter betroffen sein. Wenn das die Meinung des Richters bzw der Richterin ist kann man nichts machen. Freie Wuerdigung und so lange das schluessig begruenden kann...
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  • Die Frage war auch nicht ganz ernst gemeint. :winking_face:
    Die Argumentation kommt mir nur ein wenig - naja - konstruiert vor.
    Aber sei's drum Richer haben da schon mal eigenartige Ansichten (Oftmals auch, weil Ihnen einfach das Fachwissen fehlt). Recht haben und Recht bekommen sind halt immer zwei sehr unterschiedliche Dinge.

    • Offizieller Beitrag

    Irgendwie versehe ich nicht weshalb das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie anwendbar ist. Es gibt auch keine Norm mehr, wo etwas zur Anwendbarkeit steht.

    Zitat

    § 22

    Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

    Zitat

    § 23

    (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
    4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

    (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


    Den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes: http://www.strafrecht.jurion.de/thema-des-mona…09-2-bvr-94108/ oder http://www.bverfg.de/entscheidungen…2bvr094108.html

    Im Zusammenhang: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen…2bvr144710.html