Aufzeichnungszeitbegrenzung durch begrenzte Partition auf der Speicherkarte?

Bitte keine externen Bilder Hoster nutzen, sondern die Dateianhänge verwenden.
  • Ausgehend von einer Idee im Heise-Forum werfe ich hier mal einen Gedanken in die Runde:

    Ich nutze eine iTracker A119S, die alle 5 Minuten 780 MB große Dateien auf die Speicherkarte wirft. Die 16er Karte speichert damit gut 1,5h Videomaterial. Um den Vorwurf einer permanenten Speicherung etwas zu entgehen, würde ich die Aufzeichnung auf etwa 20 Minuten begrenzen - 4 GB für gut 4 Videos wären ausreichend.

    Also könnte man theoretisch eine gute 64 GB-Karte mit einer 4 GB Partition versehen, den Rest ungenutzt lassen und hätte - ein funktionierendes wear leveling auf der Karte vorausgesetzt - keine höhere Beanspruchung der Speicherkarte als bei Nutzung der gesamten Karte, aber eine klare Aufzeichnungszeitbegrenzung.

    Was spräche praktisch dagegen?

  • Das funktioniert gut, soweit das für die jeweilige Dashcam erforderliche Dateisystem und Clustergröße und auch die Spezifikation einer "gültigen" Partition eingehalten wird. Die korrekte Wahl von Dateisystem und Clustergröße hängt von der Dashcam und auch von der Speicherkarte ab.

    Wir liefern Dashcams mit größeren Speicherkarten (64GB/128GB) und 4/8GB Partition bereits seit längerem an Unternehmen mit Fuhrparks aus.

    Sollte reges Interesse bestehen, überlegen wir eine Anleitung zu schreiben.

    Speicherkarten mit 4/8GB sind nicht für eine Dashcam geeignet, da die Haltbarkeit dieser kleinen Speicherkarten (TLC Zellen ca. 300x beschreibbar) stark eingeschränkt ist. Dies gilt auch für 16/32GB Speicherkarten bei dauerhafter Nutzung (z.B. 8-10h täglich) einer Dashcam.
    Das Wear-Leveling des in der Speicherkarte enthaltenen Mikro-Controller sorgt bei großer Speicherkarte mit kleiner Partition für eine gleichmäßige Abnutzung bzw. gleichmäßig verteilte Schreibzugriffe auf alle Speicherzellen. So hält eine 64GB Speicherkarte mit 8GB Partition ca. 8x Mal länger, als eine 8GB Speicherkarte.

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    Einmal editiert, zuletzt von Autokamera-24 (Technik) (23. Mai 2018 um 03:11)

  • Ich habe eine Frage zum Verwenden der Software " MiniTool Partition Wizard Free Edition" :
    Wie wird gewährleistet, dass von den zwei Partitionen nur die Eine (kleinere) von der Cam genutzt wird. Wäre das grundsätzlich so wie im beigefügten Bild zu machen und wird dann von der Cam immer automatisch nur die FAT32-Partition genutzt?

  • Ich habe die Partition auf der 32 GB-Karte mit dem Mini Tool...von 29 auf 1,5 GB verkleinert und es bei einer Partition belassen; die restlichen 27,49 GB waren dann nicht zugeordnet. Die Karte nochmals formatiert, unter Windows soweit alles ok: eine Partition mit 1,5 GB. Nach dem Einsetzen in die Cam und einigen 1 Min.-Sequenzen wieder in den Adapter/Notebook. Und hier war es dann wieder eine Partition mit den ursprünglichen 29 GB.
    Was habe ich falsch gemacht bzw. vergessen?

  • Hallo @eurobear,

    Bitte schau mal, ob die Dashcam die Speicherkarte automatisch erneut formatiert. Dazu kopierst Du eine leere Textdatei auf Deine verkleinerte Partition ins Hauptverzeichnis. Ist diese Datei nach dem Einsatz der Speicherkarte in Deiner Dashcams verschwunden, wurde die Speicherkarte automatisch neu formatiert.

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  • Nach dem Formatieren durch die Kamera beträgt die Clustergröße 64 KByte. Sowohl mit Windows als auch mit dem MiniTool ist die Wahl dieser Clustergröße nicht möglich. Bei jeder anderen Clustergröße erkennt die Cam die Speicherkarte nicht bzw. gibt die Meldung aus "Speicherfehler". Automatisch formatiert die Cam die Speicherkarte nicht. Formatiere ich jetzt mit der Cam, dann wird der alte Zustand natürlich wieder hergestellt; d.h. ich habe dann wieder die volle Partition mit 29 GB (ohne Textdatei).

  • Hallo @eurobear,

    Bei einem kurzen Test der Software "MiniTool Partition Wizard Free Edition" ist es mir ohne Probleme gelungen eine kleine Partition von 4GB (4096MB, FAT32, Clustergröße 64kb) auf einer 32GB Speicherkarte (Samsung EVO Plus) zu erstellen und in einer Dashcam (Viofo A119S) zu nutzen.

    Wo der Fehler bei Dir liegt, kann ich nach bisherigem Kenntnisstand nicht feststellen.

    Beste Grüße & Gute Fahrt

    Torsten Sanio
    (Autokamera-24.de)

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    Einmal editiert, zuletzt von Autokamera-24 (Technik) (19. März 2019 um 15:55)

  • Hallo Torsten,
    ich hatte das bei einer Anker ROAV erfolglos versucht (habe die Toguard zurückgegeben und je eine Anker ROAV und Viofo 119S gekauft und vor 3 Tagen erhalten).
    Hätte ich es zuerst mit der Viofo probiert wäre die Frage gar nicht entstanden. Fazit: mit der Viofo klappt es auch bei mir problemlos; mit der ROAV nicht.
    Danke für Deine Hilfsbereitschaft!
    Viele Grüße
    Raimund

  • Danke für den Hinweis. Ich war von 64 KB ausgegangen, weil nach dem Wechsel der Karte von der Cam in den PC und Rechtsklick-Auswahl Formatieren 64 KB angezeigt wurden. Ich habe die Karte aber nicht nochmals formatiert, sondern nur mit dem Tool die Partition verkleinert. Danach kam es zu den Fehlermeldungen der Cam.
    Ich habe das Problem als Frage an den Support von Anker Direkt weitergegeben; die haben deutsche Ansprechpartner in Frankfurt.

  • Guten Abend Zusammen,

    Zum „nachträglichen“ Begrenzen des Speichermediums hätte ich folgenden Gedankenstoß mit Bitte um Feedback, wie ihr das seht:

    Ein nachträgliches Begrenzen der SD-Karte macht eine „illegale“ DC, die eine Loopfunktion besitzt nicht automatisch Legal, nur weil das Endergebnis dann eben keine Loopfunktion besitzt. Fakt ist, die DC nimmt ja dennoch so lange auf, bis die Karte voll ist und überschreibt ja erst dann die älteren Videos. Ich sehe das Problem halt darin, dass nicht durch ein für diesen entwickelten Anwendungsfall und somit offiziell freigegebenes Produkt (die SD Karte) die DC betrieben wird. Das wäre vergleichbar zum Auto, an dem ich bspw. nicht eingetragene Reifen oder andere Sachen fahren, die eine ABE benötigen und somit eben die Betriebserlaubnis für das ganze Auto erlischt (die DC).

    Wie seht ihr das?

    Minimiert man damit lediglich das leidige Thema DSGVo oder könnte man es sogar komplett vermeide?