BGH-Urteil: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig

    • Offizieller Beitrag

    Urteil aus Karlsruhe

    Zitat

    Aufnahmen von Auto-Minikameras können bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Dies entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Überraschend ist das Urteil, weil es datenschutzrechtliche Bedenken gab.

    https://www.focus.de/auto/ratgeber/…id_8930314.html

  • Hallo zusammen,

    ja - mir gefällt diese Veröffentlichung auch - doch das Verwirrspiel nicht!

    Der Hund beißt sich nach wie vor in den Schwanz.
    Die Aufzeichnungen können von den Gerichten für die Beweisführung zugelassen werden, doch das Filmen ist unzulässig!
    Beklopter geht's nicht!

    Die Kommentare der Stuttgarter Zeitung erspare ich Euch. Die werden überall die gleichen sein.
    Aber wie kann ein Video als Beweissicherung zugelassen werden, was es gar nicht geben darf?

    Doch es kommt etwas hinzu was uns zwingen könnte unsere Cams auf den Müll zu werfen.
    Die Überschreibung der Segmente soll/muss in kurzen Zeitabschnitten erfolgen, Daueraufzeichnungen sind aus Datenschutzgründen nicht erlaubt.
    Erhalten werden darf quasi nur der Unfallhergang. Da zwingt sich einem die Frage auf, wie man das der Cam beibringen soll.(?)

    Grüße
    Doeffi

    Bin weg um nach mir zu suchen. Sollte ich zurückkommen bevor ich wieder da bin, sagt mir bitte, ich soll hier warten bis ich wieder zurück bin. :unamused_face:

  • Genau meine Meinung? Abzuklären ist,
    1. ab wann gilt das Aufnehmen als "anlassbezogen"? Z.B. Anlaß ist mein Sicherheitsgefühl, um mich vor unberechtigten Anschuldigungen zu schützen?
    2. Was sind kurze Zeitabschnitte? (5min/1Std./1Tag?)
    Vorteil des Urteils ist aus meiner Sicht, daß Einsatz und Betrieb von Dashcams nicht grundsätzlich verboten wurde!
    Ansonsten bleiben viele Rechtsunsicherheiten aus einem Urteil gem. dem Motto "wasch mir den Pelz aber mach mich nicht naß!" Made in Germany

    Einmal editiert, zuletzt von hoko (16. Mai 2018 um 21:18) aus folgendem Grund: Direktzitat entfernt

    • Offizieller Beitrag

    Der Hund beißt sich nach wie vor in den Schwanz.
    Die Aufzeichnungen können von den Gerichten für die Beweisführung zugelassen werden, doch das Filmen ist unzulässig!
    Beklopter geht's nicht!

    Betrachte es mal von der Seite:

    Loopaufnahmen die kontinuierlich ueberschrieben werden - zaehlen nicht als gespeicherte Aufnahmen
    Aufnahmen welche durch den User / G-Sensor schreibgeschuetzt werden - zaehlen als gespeicherte Aufnahmen und die sollten ja eigentlich nur im Falle eines Unfalls vorhanden sein.

    Von daher kein Problem



    Die Kommentare der Stuttgarter Zeitung erspare ich Euch. Die werden überall die gleichen sein.
    Aber wie kann ein Video als Beweissicherung zugelassen werden, was es gar nicht geben darf?

    Auf Twitter und Co nur Shitstorm zum BGH Urteilen. Da liest man dann "Wer Dashcams nutzt, schaut auch beim Nachbarn in die Muelltonne" - "Nun erkennt man die Idioten endlich auch von an den Kameras" "Ich fahre 30 Jahre unfallfrei - mir kommt keine ins Auto" und und und.....All diesen Menschen wuensche ich einen Unfall mit Fahrerflucht, Totalschaden an der Karre und vll sogar noch Personenschaden dazu und 100% Schuldzuweisung....Alternativ kann die Fahrerflucht auch gegen die Variante mit mehreren Zeugen im anderen Auto getauscht werden.

  • Auf Twitter und Co nur Shitstorm zum BGH Urteilen. Da liest man dann "Wer Dashcams nutzt, schaut auch beim Nachbarn in die Muelltonne" - "Nun erkennt man die Idioten endlich auch von an den Kameras" "Ich fahre 30 Jahre unfallfrei - mir kommt keine ins Auto" und und und.

    Auf Facebook zu den Nachrichten dazu überwiegend positive Kommentare.

    Ich sehe es ja so, dass jemand der nun dagegen ist, in den meisten Fällen so jemand sein wird, der sich im Straßenverkehr daneben benimmt und nun Angst hat, bei einem Unfall überführt werden zu können. Jemand der sich vernünftig benimmt wird kaum die Speicherkarte wert sein, auf der der aufgenommen wird.

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe es ja so, dass jemand der nun dagegen ist, in den meisten Fällen so jemand sein wird, der sich im Straßenverkehr daneben benimmt und nun Angst hat, bei einem Unfall überführt werden zu können


    Das kuriose ist ja das einer der sich heute daneben benimmt, schon morgen Geschaedigter sein kann. Das man soweit nicht denken kann als Verkehrsteilnehmer verwundert mich.

    Ich finde man kann das gegenseitige anschwaerzen ganz leicht eindaemmen , in dem Dashcamvideos nur bei Unfaellen zugelassen werden / verwertet werden duerfen.

    Beispiel:

    Filme ich einen der bei Rot ueber die Ampel huscht und zeige Ihn an, dann bekomm ich paar auf den Deckel - weil es NICHT mein Job ist diesen Vergehen nachzugehen.
    Ich glaube dieses simplen taeglichen Vergehen sind die groessten Aengste bei den "Gegnern".

  • beschäftigt sich das urteil nicht unter anderem mit sowas; um zu verhindern das zu viele „hilfs sheriffs“ gibt?

    ja, ich bin auch mal wieder da :grinning_squinting_face: :smiling_face_with_halo:

  • naja, zb damit jetzt nicht zviele alles mögliche aufzeichnen, nur um dann zur polizei zu rennen "herr wachtmeister, ich hab da was gesehen"...